Autobusfahrer*in
Weiterbildung & Karriere
Autobusfahrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Autobusfahrer*innen müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und andere bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Autobusfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsbereiche für Autobusfahrer*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- KFZ-Technik, KFZ-Elektrik/Elektronik
- Fahrzeugkunde, Typen, Marken, Elektrobusse
- Bordcomputer, GPS
- internationaler Personenverkehr
- Arbeitsrecht (Arbeitszeit, Ruhezeiten)
- Buchhaltung, Kostenrechnung
- Fremdsprachen
Methodenkompetenzen
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Unfallverhütung, Fahrsicherheit
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innen/Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Autobusfahrer*innen zu Teamleiter*innen oder Schichtleiter*innen aufsteigen oder im Bereich der Lehrlingsausbildung (Lehrlingsausbilder*in) tätig werden und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Auch eine Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in bietet eine Weiterbildungsmöglichkeit für Autobusfahrer*innen.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Routen, Regionen oder Bus-Typen und Entwicklung in eine Expert*innenrolle und damit eine Fachkarriere möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist in einem Reglementierte Gewerbe der Transportbranche wie z. B. Mietwagen- oder Taxi-Gewerbe gegeben - siehe Menüpunkt Selbstständigkeit.