Badewärter*in und Saunawärter*in

Andere Bezeichnung(en):
Bademeister*in

Ausbildung

Die Ausbildung für das qualifizierte Bäderpersonal ist in Österreich mit der ÖNORM S 1150 einheitlich geregelt und erfolgt im Rahmen einer modularen Kurzausbildung. Je nach Einsatzgebiet werden unterschiedliche Module aus den sieben Ausbildungsstufen absolviert:

  1. Badeaufsicht: für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig;
  2. Saunawärter*in (mit oder ohne direktem Kund*innenkontakt): für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  3. Badewärter*in für Kleinanlagen: für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen (= Becken mit Wasseroberfläche von max. 200 qm) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  4. Badewärter*in für Großanlagen: für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen (= Becken mit Wasseroberfläche von min. 200 qm) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  5. Badewärter*in für Kleinbadteiche: für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich (= zum Baden bestimmter, künstlich angelegter Teich mit Wasseroberfläche von max. 1,5 ha) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;
  6. Bädertechniker*in (ohne direkten Kund*innenkontakt): für den Betrieb der Badewasser-Aufbereitungsanlagen und der sonstigen technischen Einrichtungen zuständig;
  7. Bademeister*in: für die Betriebs- und Personalführung bei Badeanlagen mit Beckenbädern und eventuell angeschlossener Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig;

Zudem sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig) für alle Tätigkeiten außer jener der Bädertechniker*innen;
  • Rettungsschein/Helferschein der Österreichischen Wasserrettung für Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind (Badeaufsicht, Badewärter*in für Großbecken oder für Kleinbadeteiche);
  • Giftsachkundekurs für Chlorgas für Personen, die mit der Beaufsichtigung und Wartung einer Badeanlage sowohl im kommunalen als auch im Hotel-, Wellness- oder anderweitigen Privatbereich betraut sind und dementsprechend mit Chlor hantieren müssen;

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 16-73 Unterrichtseinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig, Wiederholungintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung) für alle Ausbildungsstufen außer Bädertechniker*in
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Rettungsschein/Helferschein der Österreichischen Wasserrettung für Ausbildungsstufen Badeaufsicht, Badewärter*in für Großbecken und Badewärter*in für Kleinbadeteiche
  • für das Ausstellen des Zertifikates: 80% Mindestanwesenheit pro Fach

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Die Ausbildung für das geprüfte Bäderpersonal basiert in Österreich auf der ÖNORM S 1150. Es handelt sich dabei um eine modulare Kurzausbildung mit sieben Stufen, die einen unterschiedlichen Kompetenzumfang vermitteln. Je nach WIFI werden unterschiedliche Ausbildungsstufen angeboten: Badeaufsicht, Saunawärter*in, Badewärter*in für Kleinanlagen, Badewärter*in für Großanlagen, Badewärter*in für Kleinbadteiche, Bädertechniker*in, Bademeister*in.

Kosten gestaffelt je nach Ausbildungsstufe und Standort: EUR 295,00 – EUR 2.190,00

Inhalte je nach Ausbildungsstufe:

  • Bäderhygiene
  • Physik, Chemie, Biologie
  • Wasseraufbereitungstechnik
  • technische Anlagen und Haustechnik
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung
  • hygienische Betriebsführung (Becken, Sauna und Wellness)
  • Betriebsmanagement
  • Badeanlagen
  • Pflanzenpflege
  • Sicherheitstechnik, Nutzungssicherheit
  • Kommunikation und Beschwerdemanagement
  • rechtliche Grundlagen und Normen
  • Eigenschaften von Wasser
  • technische und gesundheitliche Grundlagen von Sauna- und Wellnesseinrichtungen
  • Aufgusstechniken

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 16-73 Unterrichtseinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Erste-Hilfe-Kurs (16-stündig, Wiederholungintervalle gemäß Arbeitsstättenverordnung) für alle Ausbildungsstufen außer Bädertechniker*in
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Rettungsschein/Helferschein der Österreichischen Wasserrettung für Ausbildungsstufen Badeaufsicht, Badewärter*in für Großbecken und Badewärter*in für Kleinbadeteiche
  • für das Ausstellen des Zertifikates: 80% Mindestanwesenheit pro Fach

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Die Ausbildung für das geprüfte Bäderpersonal basiert in Österreich auf der ÖNORM S 1150. Es handelt sich dabei um eine modulare Kurzausbildung mit sieben Stufen, die einen unterschiedlichen Kompetenzumfang vermitteln. Je nach BFI werden unterschiedliche Ausbildungsstufen angeboten: Badeaufsicht, Saunawärter*in, Badewärter*in für Kleinanlagen, Badewärter*in für Großanlagen, Badewärter*in für Kleinbadteiche, Bädertechniker*in.

Kosten gestaffelt je nach Ausbildungsstufe und Standort: EUR 410,00 – EUR 870,00

Inhalte je nach Ausbildungsstufe:

  • Bäderhygiene
  • Physik, Chemie, Biologie
  • Wasseraufbereitungstechnik
  • technische Anlagen und Haustechnik
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung
  • hygienische Betriebsführung (Becken, Sauna und Wellness)
  • Betriebsmanagement
  • Badeanlagen
  • Pflanzenpflege
  • Sicherheitstechnik, Nutzungssicherheit
  • Kommunikation und Beschwerdemanagement
  • rechtliche Grundlagen und Normen
  • Eigenschaften von Wasser
  • technische und gesundheitliche Grundlagen von Sauna- und Wellnesseinrichtungen
  • Aufgusstechniken

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 3 Tage

Form: Berufsbegleitend

Kurzbeschreibung

Die Teilnehmer*innen erhalten das Basiswissen zum Betrieb der Anlage sowie im Bereich der Reinigung und Desinfektion. Der Betrieb einer Badeanlage bedingt viele technische Maßnahmen und Kontrolltätigkeiten. Jeder Anlagenbetreiber ist verpflichtet, seine Fachkenntnisse lt. den geltenden Verordnungen nachzuweisen und im behördlichen Überprüfungsfall zu belegen. Die Qualifikation des Bäderpersonals und der Hilfskräfte ist vom Bäderbetrieb festzulegen. Die Festlegung erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die in der ÖNORM EN 15288-2 geregelt ist.

Voraussetzungen

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (16-stündiger Ersthelferkurs)
  • Mindestalter 18 Jahre

Zielgruppe

  • Inhaber / Betreiber von Kleinbadeanlagen
  • Technische Leiter / Leiter der Haustechnik
  • Personal, an das die Betreuung der Anlage in Hinblick auf die Instandhaltung & die Überwachung des Betriebes delegiert ist

Kosten
EUR 769,00 (exkl. USt)

Abschluss
Teilnahmebestätigung

Beschreibung

Inhalte:

  • Laufender Betrieb & Wartung der Bädertechnik
  • Grenz-/Messwerte zur Qualitätskontrolle des Wassers
  • Pflichten der Dokumentationsführung
  • Grundlagen zum Reinigungs- & Hygienemanagement
  • Hygienische Betriebsführung für Sauna & Wellness
  • Reinigungshilfsmittel & Maschineneinsatz
  • Das 1×1 der Schwimmbadchemie in der Wasseraufbereitung
  • Reinigungs- & Desinfektionsplan
  • Desinfektion lt. Bäderhygieneverordnung

Weitere Infos: https://www.hollu.com/kurse/badewart-fuer-kleinbadeanlagen/

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