Berufsdetektiv*innen sind dem Gesetz verpflichtet und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klient*innen. Berufsdetektiv*innen arbeiten zumeist unauffällig und diszipliniert im Verborgenen auf der Grundlage fundierter rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Sie verbringen viel Zeit mit dem Recherchieren, Einholen, Sichten und Auswerten von Schrift- und Bildmaterial aus Archiven, anderen Detekteien und Auskunfteien und mit Schreibarbeiten. Häufig betreffen ihre Aufträge im privaten Bereich Ehe- und Scheidungsangelegenheit, Erbschaftsstreitigkeiten oder das Ausforschen vermisster Personen, erbberechtigter Personen oder auch von Verfasser*innen anonymer Schreiben. Im geschäftlichen Bereich überwachen sie z. B. Kund*innen in Geschäften oder arbeiten an der Aufklärung von Wettbewerbsverletzung oder Betriebsspionage und Cyberangriffen. Auch Hintergrundchecks für Bewerber*innen, z. B die Kontrolle von Informationen in Lebensläufen, fällt in diesen Aufgabenbereich.
Sie überwachen Personen und "durchleuchten" z. B. Zeug*innen. Ihre gewonnenen Informationen sind auch in Gerichtsverfahren verwertbar.
Berufsdetektiv*innen entdecken und analysieren Spuren, sie dokumentieren ihre Beobachtungen mittels Fotografien, Videos und Tonaufzeichnungen. Außerdem verwenden sie zur Beweisfindung Daten aus Archiven oder aus der Verwaltung. Wenn sie im Schutz- und Sicherheitsbereich eingesetzt sind (z. B. bei Geldtransporten, Objektschutz (Gebäude, Geschäftslokale), Veranstaltungen) tragen sie Waffen.
Berufsdetektiv*innen müssen auf vielen Gebieten, wie Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Kriminalistik, Wirtschaft kompetent sein. Sie können sich auf verschiedene Tätigkeiten wie die von Kaufhausdetektiv*innen, Personenschützer*innen, Wirtschaftsdetektiv*innen, Detektiv*innen gegen Cyberkriminalität spezialisieren.