Je nachdem, bei welcher Institution und für welche Einsätze Berufstaucher*innen benötigt werden, wird für die Aufnahme eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung verlangt. Diese liegen im medizinischen (z. B. Arzt / Ärztin, Sanitäter*in), im handwerklichen (z. B. Schweißer*in, Maurer*in, Zimmerer*in) oder im öffentlichen Bereich (z. B. Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau).
Die Tauchausbildung erfolgt meist durch Tauchverbände, die innerbetrieblich zugewiesen werden. Vorausgesetzt werden in der Regel ein Leumundszeugnis, ein Mindestalter von 19 Jahren und gesunde Atmungsorgane.