Bestatter*in

Selbstständigkeit

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des reglementierten Gewerbes Bestattung (BGBl. II Nr. 32/2003, Novelle Art. 55 BGBl. II Nr. 399/2008) möglich.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes ist, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, ein Befähigungsnachweise zu erbringen. Zu den erforderlichen fachlichen Qualifikationen des Bestattungsgewerbes gehört es, Totenaufbahrungen, -feierlichkeiten und -überführungen sowie Bestattungen und Exhumierungen durchführen zu können. Zu den Tätigkeiten gehören insbesondere das Waschen, Ankleiden und Einbetten der Toten in einen Sarg sowie die Thanatopraxie (alle Tätigkeiten, die nötig sind, um die ästhetisch und hygienisch einwandfreie Aufbahrung von Verstorbenen zu gewährleisten).

Diese fachliche Qualifikation kann auf unterschiedlichen Wegen nachgewiesen werden:

  • zwei Jahre Berufserfahrung + eine bestandene Befähigungsprüfung
  • drei Jahre Berufserfahrung als Selbstständige*r oder Betriebsleiter*in
  • eine entsprechende Ausbildung + zwei Jahre Berufserfahrung als Selbstständige*r oder Betriebsleiter*in
  • drei Jahre Berufserfahrung als Angestellte*r + zwei Jahre als Selbstständige*r oder Betriebsleiter*in
  • eine entsprechende Ausbildung + drei Jahre Berufserfahrung als Angestellte*r

Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: