Bohrarbeiter*in

Ausbildung

Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 40 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Besitz eines gültigen Sprengbefugtenausweises nach der FK-V, BGBl. 13/2007

Abschluss:

Zertifikat bzw. Eintragung in den Sprengbefugtenausweis

Berechtigungen:

AbsolventInnen erhalten nach der abschließenden kommissionellen Prüfung die Durchführungsberechtigung.

Info:

Kosten: EUR 650,00

Inhalte:

Sprengbefugte erwerben die Fachkenntnis für die selbständige Durchführung von Tiefbohrloch-Sprengungen erwerben (ab 12 m Bohrlochtiefe):
  • Grundbegriffe (Sprengstoffe, Zündmittel) und allgemeine Erfordernisse der Sprengarbeiten
  • Art und Verwendung der Sprengstoffe und Zündmittel sowie der Geräte und Hilfsmittel
  • Grundbegriffe der Gesteinskunde und sonstiger zu sprengender Materialien, Sprengtechnik und Sprengverfahren
  • Vorbereitung und Durchführung der Sprengarbeiten
  • Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Sprengarbeiten
  • Praxis
  • Prüfung