Buchhalter*in

Berufsbeschreibung

Die Buchhaltung ist Teil des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens ( Finance Operations). Buchhalter*innen zeichnen die Geschäftsvorgänge eines Unternehmens auf. In Kleinbetrieben sind Buchhalter*innen für alle Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens zuständig. In größeren Betrieben sind sie zumeist auf einzelne Teilbereiche wie z. B. Bilanzierung, Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung,  Debitoren- oder Kreditorenbuchhaltung spezialisiert.

Buchhalter*innen arbeiten mit Computern und betrieblichen Softwareprogrammen sowie mit Betriebsbüchern und Belegen. Je nach Art und Größe des Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen und Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen.

Siehe auch Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf).

Das betriebliche  Rechnungswesen umfasst unter anderem die Bereiche Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Personalverrechnung. In kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind Buchhalter*innen oft für all diese Bereiche zuständig. Häufig übergeben solche Betriebe aber auch die gesamten Buchhaltungsaufgaben, oder Teile davon, an selbstständige Buchhalter*innen oder Steuerberater*innen. In größeren Betrieben werden die Aufgaben in der Regel von angestellten Buchhalter*innen erledigt, die auf bestimmte Teilbereiche spezialisiert sind.

In der Finanzbuchhaltung zeichnen Buchhalter*innen alle Geschäftsvorgänge des Unternehmens termingerecht auf. Dazu sammeln, ordnen, überprüfen und nummerieren sie Belege (Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Lieferscheine usw.) und erfassen die Geschäftsfälle im verwendeten Buchungsprogramm (z. B.  SAP). Da Rechnungen und andere Belege immer häufiger digital übermittelt werden, erfolgt auch die Erfassung dieser Belege immer öfter automatisiert anhand digitaler Systeme. Buchhalter*innen haben in solchen Fällen erweitere Kontrollfunktionen, um die vollständige und korrekte Erfassung der Buchungen sicherzustellen. Siehe dazu das Berufsprofil Finanzbuchhalter*in.

Je nach Rechtsform und Umsatzhöhe führen Unternehmen eine  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine doppelte Buchführung. Bei der  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung listen Buchhalter*innen alle Zahlungsvorgänge auf. Durch diese einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn (oder Verlust) des Unternehmens ermittelt. Bei der doppelten Buchführung werden genauere Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge geführt sowie Vermögen und Kapitel genauer betrachtet. Am Ende des (Geschäfts-)Jahres führen Buchhalter*innen die Abschlussbuchungen durch, erstellen die  Bilanz und arbeiten bei der Erstellung von Geschäftsberichten mit. Siehe dazu das Berufsprofil Bilanzbuchhalter*in.

In diesem Zusammenhang bereiten Buchhalter*innen auch digitale Formulare und Listen für die Entrichtung von Steuern und Abgaben vor (z. B. Umsatzsteuer) und führen Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme durch (FinanzOnline und  ELDA).

Je nach Unternehmensgröße und Geschäftsfeld erfolgen noch weitere Detailaufzeichnungen. Die Dokumentation der Vorgänge rund um Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Co. erfolgt im Rahmen der Anlagenbuchhaltung. Die Debitorenbuchhaltung beschäftigt sich mit den Kund*innen des Unternehmens, beispielsweise der Erstellung und Versendung von Rechnungen an Kund*innen, der Überwachung der Bezahlung durch Kund*innen und der Dokumentation dieser Vorgänge. Den Lieferant*innen des Unternehmens widmet sich die Kreditorenbuchhaltung, zum Beispiel dem Bezahlen von eingehenden Rechnungen, der Koordination mit dem Lager über eingehende Lieferungen und der Dokumentation dieser Vorgänge. In manchen Betrieben werden auch alle Vorgänge, die mit Rechnungen zu tun haben, zusammengefasst. Siehe dazu das Berufsprofil Fakturist*in.

In der Kostenrechnung (manchmal auch Betriebsbuchhaltung) überprüfen und überwachen Buchhalter*innen die Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Effizienz von Unternehmen. Sie bereiten die Informationen aus der Buchhaltung für die Geschäftsleitung und das  Controlling auf und liefern damit die Grundlage für Entscheidungen darüber, wie hoch die Preise von Produkten und Dienstleistungen sein sollen, was produziert werden soll, wie produziert werden soll usw. Siehe dazu das Berufsprofil Kostenrechner*in.

In der Personalverrechnung (früher auch Lohnbuchhaltung) berechnen Buchhalter*innen die Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungs- und Lohnabgaben für die Mitarbeiter*innen eines Unternehmens. Sie führen Buch über Krankenstände und Urlaubszeiten, Dienstreisen und Überstunden und berechnen aufgrund dieser Aufzeichnungen die monatlichen Auszahlungen an die Mitarbeiter*innen. Weiters rechnen sie die Abgaben mit den Sozialversicherungen (SV-Beiträge) und dem Finanzamt (Lohnsteuer und Lohnnebenkosten) ab. Siehe dazu das Berufsprofil Personalverrechner*in.

Buchhalter*innen verwenden zur Durchführung ihrer Tätigkeiten die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte, E-Mail, Internet, Videokonferenz- und Onlinemeeting-Tools. Sie setzen facheinschlägige  Software (Buchhaltungs-, Personalverrechnungs- und Kostenrechnungsprogramme) sowie Onlinemeldesysteme (FinanzOnline,  ELDA) ein. Sie hantieren mit (meist digitalen) Formularen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuererklärungen) und Belegen (Rechnungen, Zahlungsbelege usw.), erstellen und beurteilen Kennzahlensysteme und Statistiken und führen Ablagesysteme. Zusätzlich arbeiten Buchhalter*innen, insbesondere im Bereich Bilanzierung, häufig mit Fachliteratur und Gesetzestexten.

Der Arbeitsplatz von Buchhalter*innen ist das Büro. Ihre Aufgaben erledigen sie sowohl eigenständig als auch im Team gemeinsam mit anderen Fachkräften des Finanz- und Rechnungswesens (z. B. Bilanzbuchhalter*in, Kostenrechner*in, Personalverrechner*in, Controller*in) und anderer Abteilungen sowie der Unternehmensführung.

Sie haben Kontakt zu Berater*innen (z. B. Steuerberater*innen, Unternehmensberater*innen) und Prüfer*innen (z. B. Wirtschaftsprüfer*innen) sowie Mitarbeiter*innen von Banken (z. B. Bankkaufleute, Bankangestellte) und Finanzbehörden (z. B. Steuerassistent*innen, Finanzbeamt*innen).

Buchhalter*innen arbeiten fast ausschließlich im Sitzen und überwiegend an Computerarbeitsplätzen an Bildschirmen. Während sich ihre Arbeitszeit grundsätzlich nach den betriebsüblichen Bürozeiten richtet, können zu bestimmten Stichtagen (z. B. Bilanzstichtag, Auswertung von Quartalszahlen, Abgabe von Finanzamtsmeldungen, monatliche Gehaltsabrechnungen) auch Mehrarbeit oder Überstunden notwendig werden, um Fristen einzuhalten.

  • Belege sammeln, ordnen, kontrollieren, mit laufenden Belegnummern versehen und kontieren
  • Daten für die Buchführung und für die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfassen und kontrollieren
  • verbuchte Belege ablegen
  • Inventuren durchführen, Bestände erfassen
  • Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse vorbereiten
  • Abschlüsse und Bilanzen erstellen
  • Mahnwesen und Inkasso durchführen
  • Überweisungen tätigen
  • bei der Budgetierung mitarbeiten
  • Zahlen als Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsleitung aufbereiten
  • Einhaltung von Budgets überwachen
  • Daten und Kennzahlen auswerten, Statistiken erstellen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen
  • digitale Formulare und Listen für Steuern und Abgaben vorbereiten
  • Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme (FinanzOnline und  ELDA) durchführen
  • Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden durchführen
  • mit Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen zusammenarbeiten

Buchhalter*innen sind

  • in Unternehmen aller Branchen und Größen, die ihre Buchhaltung selbst führen,
  • in Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien beschäftigt, oder
  • als selbstständige Bilanzbuchhalter*innen, Buchhalter*innen oder Personalverrechner*innen tätig.

Der Beruf Buchhalter*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung
  • Bilanzbuchhaltung, Jahresabschluss
  • Kostenrechnung, Controlling
  • Personalverrechnung
  • Treasury Management
  • facheinschlägige Softwareprogramme (z. B. SAP)
  • Steuer- und Abgabenrechnung
  • Wirtschafsprüfung, Revision

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

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