Das betriebliche Rechnungswesen umfasst unter anderem die Bereiche Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Personalverrechnung. In kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind Buchhalter*innen oft für all diese Bereiche zuständig. Häufig übergeben solche Betriebe aber auch die gesamten Buchhaltungsaufgaben, oder Teile davon, an selbstständige Buchhalter*innen oder Steuerberater*innen. In größeren Betrieben werden die Aufgaben in der Regel von angestellten Buchhalter*innen erledigt, die auf bestimmte Teilbereiche spezialisiert sind.
In der Finanzbuchhaltung zeichnen Buchhalter*innen alle Geschäftsvorgänge des Unternehmens termingerecht auf. Dazu sammeln, ordnen, überprüfen und nummerieren sie Belege (Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Lieferscheine usw.) und erfassen die Geschäftsfälle im verwendeten Buchungsprogramm (z. B. SAP). Da Rechnungen und andere Belege immer häufiger digital übermittelt werden, erfolgt auch die Erfassung dieser Belege immer öfter automatisiert anhand digitaler Systeme. Buchhalter*innen haben in solchen Fällen erweitere Kontrollfunktionen, um die vollständige und korrekte Erfassung der Buchungen sicherzustellen. Siehe dazu das Berufsprofil Finanzbuchhalter*in.
Je nach Rechtsform und Umsatzhöhe führen Unternehmen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine doppelte Buchführung. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung listen Buchhalter*innen alle Zahlungsvorgänge auf. Durch diese einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn (oder Verlust) des Unternehmens ermittelt. Bei der doppelten Buchführung werden genauere Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge geführt sowie Vermögen und Kapitel genauer betrachtet. Am Ende des (Geschäfts-)Jahres führen Buchhalter*innen die Abschlussbuchungen durch, erstellen die Bilanz und arbeiten bei der Erstellung von Geschäftsberichten mit. Siehe dazu das Berufsprofil Bilanzbuchhalter*in.
In diesem Zusammenhang bereiten Buchhalter*innen auch digitale Formulare und Listen für die Entrichtung von Steuern und Abgaben vor (z. B. Umsatzsteuer) und führen Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme durch (FinanzOnline und ELDA).
Je nach Unternehmensgröße und Geschäftsfeld erfolgen noch weitere Detailaufzeichnungen. Die Dokumentation der Vorgänge rund um Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Co. erfolgt im Rahmen der Anlagenbuchhaltung. Die Debitorenbuchhaltung beschäftigt sich mit den Kund*innen des Unternehmens, beispielsweise der Erstellung und Versendung von Rechnungen an Kund*innen, der Überwachung der Bezahlung durch Kund*innen und der Dokumentation dieser Vorgänge. Den Lieferant*innen des Unternehmens widmet sich die Kreditorenbuchhaltung, zum Beispiel dem Bezahlen von eingehenden Rechnungen, der Koordination mit dem Lager über eingehende Lieferungen und der Dokumentation dieser Vorgänge. In manchen Betrieben werden auch alle Vorgänge, die mit Rechnungen zu tun haben, zusammengefasst. Siehe dazu das Berufsprofil Fakturist*in.
In der Kostenrechnung (manchmal auch Betriebsbuchhaltung) überprüfen und überwachen Buchhalter*innen die Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Effizienz von Unternehmen. Sie bereiten die Informationen aus der Buchhaltung für die Geschäftsleitung und das Controlling auf und liefern damit die Grundlage für Entscheidungen darüber, wie hoch die Preise von Produkten und Dienstleistungen sein sollen, was produziert werden soll, wie produziert werden soll usw. Siehe dazu das Berufsprofil Kostenrechner*in.
In der Personalverrechnung (früher auch Lohnbuchhaltung) berechnen Buchhalter*innen die Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungs- und Lohnabgaben für die Mitarbeiter*innen eines Unternehmens. Sie führen Buch über Krankenstände und Urlaubszeiten, Dienstreisen und Überstunden und berechnen aufgrund dieser Aufzeichnungen die monatlichen Auszahlungen an die Mitarbeiter*innen. Weiters rechnen sie die Abgaben mit den Sozialversicherungen (SV-Beiträge) und dem Finanzamt (Lohnsteuer und Lohnnebenkosten) ab. Siehe dazu das Berufsprofil Personalverrechner*in.