Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Intensivpflege)
Berufsbeschreibung
Intensivpflegefachkräfte sind für die optimale Pflege der Patient*innen auf einer Intensivüberwachungsstation oder einer Intensivbehandlungsstation zuständig. Die Pflege kann von einer intensiven Kurzzeitpflege in eine langdauernde Behandlungspflege übergehen und beinhaltet die ständige Unterstützung aller Lebensaktivitäten und rehabilitative (wiederherstellende) Maßnahmen. Die Erfolgreiche Absolvierung einer Sonderausbildung in der Intensivpflege berechtigt auch zur Ausübung der Anästhesiepflege und der Kinderintensivpflege.
Die Ausbildung in der Intensivpflege ist eine Sonderausbildungen, also Spezialisierung zur Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege. Voraussetzung für die Teilnahme an Sonderausbildungen ist eine abgeschlossene Erstausbildung (Fachhochschulstudium oder ältere schulische Ausbildung) im Bereich "gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege". Die Sonderausbildung in der Intensivpflege dauert 8 Monate und umfasst 1200 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Die Sonderausbildung muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgreich absolviert werden.
Weitere Informationen unter:
Gesundheitsberufe von A bis Z
Mehr Information findest du beim Beruf:
Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in
Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in