Diplomrechtspfleger*in

Andere Bezeichnung(en):
Rechtspfleger*in

Berufsbeschreibung

Diplomrechtspfleger*innen nehmen eine wichtige Rolle im österreichischen Rechtssystem ein. Sie arbeiten bei Landes- und Bezirksgerichten und betreuen Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzverfahren,  Außerstreitverfahren sowie Grund- und Firmenbücher. Sie sind ihrer Arbeit nur and die Anweisungen der jeweiligen Richter*innen gebunden und entscheiden innerhalb des Rahmens dieser selbstständig. Mehr als drei Viertel aller Entscheidung in österreichischen Bezirksgerichten werden von Diplomrechtspfleger*innen getroffen.
Diplomrechtspfleger*innen arbeiten in den Büroräumen, Verhandlungssälen und Archiven ihres Gerichts und stehen dabei in engem Kontakt mit verschiedenen Fachkräften, z. B. Gerichtsvollzieher*innen, Exekutivbeamt*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen.

Der Beruf des Diplomrechtspflegers / der Diplomrechtspflegerin wurde eingeführt, um Richter*innen von einfachen und wiederkehrenden Geschäften (insbesondere Exekutionsangelegenheiten) zu entlasten. Diplomrechtspfleger*innen sind daher Gerichtsbeamt*innen mit besonderen juristischen Entscheidungskompetenzen.

Diplomrechtspfleger*innen führen eigenständig Verfahren und Verhandlungen durch. Das bedeutet sie bearbeiten verschiedene Anträge, Eingaben und Beschwerden, verwalten Dokumente und Protokolle zu verschiedenen Verfahren, kommunizieren mit zuständigen Stellen und betroffenen Personen.

Diplomrechtspfleger*innen spezialisieren sich dabei auf eines oder mehrere der folgenden Arbeitsgebiete:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Außerstreitverfahren (Kindschafts-, Erwachsenenschutz-, Verlassenschafts-,  Kuratel-, Erlagsangelegenheiten, Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse)
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Firmenbuchsachen

Im Einzelnen verfassen sie beispielsweise Mahnschreiben und setzen Fristen. Sie organisieren Exekutionen und Zwangsversteigerungen bei fehlenden Zahlungen, wickeln Privatkonkurse ab, bestimmen Unterhaltszahlungen für Kinder und kümmern sich um Erbschaftsangelegenheiten. Außerdem prüfen sie Anträge auf Eintragungen ins Grundbuch und tragen Unternehmen ins Firmenbuch ein.

Diplomrechtspfleger*innen unterstehen bei der Durchführung ihrer Aufgaben nur den Anweisungen der vorgesetzten Richter*innen, welche die Gerichte leiten. In der Praxis arbeiten die Diplomrechtspfleger*innen jedoch weitgehend eigenverantwortlich und schalten ihre Vorgesetzten nur in Ausnahmefällen ein, z. B. um sich mit ihnen zu beratschlagen.

Diplomrechtspfleger*innen verwenden juristische Materialien und Unterlagen, Gesetzbücher, Verordnungen usw. Sie führen Datenbanken, Grundbücher, Firmenbücher (Firmenregister), diverse Formulare sowie Unterlagen, Dokumente und Protokolle von Prozessen, Bescheide und Urteile. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Diplomrechtspfleger*innen arbeiten in Büroräumen, Gerichtssälen und Archiven von Bezirks- und Landesgerichten. Im Außendienst führen sie Begehungen und Besichtigungen durch (Lokalaugenschein). Sie arbeiten grundsätzlich alleine, stehen aber in engem Kontaktmit Berufskolleg*innen sowie mit Richter*innen, Gerichtsvollzieher*innen sowie Exekutivbeamt*innen und Staatsanwält*innen. Außerdem haben sie mit den Verwaltungsmitarbeiter*innen bei Gerichten und anderen juristischen Fachkräften und Spezialist*innen (z. B. Amtsvormund (m./w./d.), Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder Notar*in) sowie  Klient*innen zu tun.

Die Arbeitszeiten von Diplomrechtspfleger*innen richten sich nach den üblichen Amtszeiten des jeweiligen Gerichts. Die von den Richter*innen zugewiesenen Arbeiten erledigten Diplomrechtspfleger*innen grundsätzlich innerhalb dieser Amtszeiten, wobei Gleitzeit- oder Telearbeit möglich sind.

  • Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzfälle,  Außerstreitverfahren usw. bearbeiten
  • juristische Entscheidungen anhand von Rechtsgrundlagen (Gesetzestexte, Verordnungen) treffen
  • Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche bearbeiten
  • Sachverhalte aufklären, Tatbestände feststellen, Fristen berechnen
  • Verhandlungen anberaumen und vorbereiten
  • Verhandlungen führen, Zeug*innen und Sachverständige vernehmen
  • Eintragungen in Grundbücher und Firmenbücher durchführen
  • administrative und organisatorische Aufgaben wahrnehmen, z. B. Dokumente und Datenbanken verwalten, Protokolle führen

Diplomrechtspfleger*innen arbeiten bei Bezirks- und Landesgerichten.
Offene (Ausbildungs-)Stellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Diplomrechtspfleger*innen entscheiden sich bereits bei Ausbildungsantritt für ein bestimmtes Arbeitsgebiet und spezialisieren sich auf dieses:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Außerstreitverfahren (Kindschafts-, Erwachsenenschutz-, Verlassenschafts-, Kuratel-, Erlagsangelegenheiten, Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse)
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Firmenbuchsachen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Außerstreitverfahren Exekution Kuratel Mandat Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Staatsanwaltschaft