Diplomrechtspfleger*in

Andere Bezeichnung(en):
Rechtspfleger*in

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Diplomrechtspfleger*in erfolgt Großteils im Rahmen der Tätigkeit bei Gericht. Sie setzt sich aus theoretischen Lehrgängen und der praktischen Berufsausbildung zusammen und dauert drei Jahre.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Diplomrechtspfleger*in sind

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung sowie
  • die persönliche und fachliche Eignung, einschließlich der erforderlichen sozialen Fähigkeiten.

Außerdem müssen Bewerber*innen vor der Zulassung zur Diplomrechtspfleger*innen-Ausbildung ein bis eineinhalb Jahre lang in der Gerichtskanzlei arbeiten und die für die Mitarbeiter*innen in den Gerichtskanzleien vorgesehenen Prüfungen ablegen. Dann können Gerichtsbedienstete einen Antrag auf Zulassung zur Diplomrechtspfleger*innen-Ausbildung in einem bestimmten Arbeitsgebiet stellen. Über die Zulassung entscheiden die Präsident*innen der Oberlandesgerichte dann nach Bedarf. Dabei stehen folgende Arbeitsgebiete zur Auswahl:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Außerstreitverfahren (Kindschafts-, Erwachsenenschutz-, Verlassenschafts-, Kuratel-, Erlagsangelegenheiten, Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse)
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Firmenbuchsachen

Die Ausbildung für Diplomrechtspfleger*innen besteht dann aus drei Teilen:

  • Der Grundlehrgang behandelt Inhalte, die unabhängig vom konkreten Arbeitsgebiet relevant sind. Am Ende ist eine Prüfung über die Inhalte des Grundlehrgangs abzulegen.
  • Der Arbeitsgebietslehrgang fokussiert auf das jeweils angestrebte Arbeitsgebiet. Am Ende ist eine Prüfung über die Inhalte des Arbeitsgebietslehrgangs abzulegen.
  • Die praktische Verwendung am Arbeitsplatz erfolgt bei Gericht und unter Anleitung eines Richters / einer Richterin. Dabei bereiten sie Erledigungen im angestrebten Arbeitsgebiet vor. Im Laufe der Ausbildung sind sie bei mindestens zwei Gerichten tätig und es werden ihnen mindestens drei Ausbildungsrechtpfleger*innen zugeteilt. Im Arbeitsgebiet Zivilprozess- und Exekutionssachen werden Auszubildende drei Monate lang während der Hälfte ihrer Arbeitszeit als Gerichtsvollzieher*in eingesetzt.

Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Weitere Informationen: