Dolmetscher*in
Weiterbildung & Karriere
Dolmetscher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Fachhochschullehrgänge und Universitätslehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren, beispielsweise in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums.
Außerdem ist für Dolmetscher*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innen-Netzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterbildungsbereiche für Dolmetscher*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Simultandolmetschen
- weitere Fremdsprachen in Wort und Schrift
- Kulturwissenschaften, Cultural Studies
- Journalismus, neue Medien
- facheinschlägige Softwareprogramme
- Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
- Informations- und Wissensmanagement
- Medienkompetenz
- Umgang mit sozialen Medien
- wissenschaftliches Arbeiten
Sozialkompetenzen
- interkulturelle Kompetenzen
- Rhetorik, Kommunikation
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Dolmetscher*innen zu Teamleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung möglich, z. B. auf bestimmte Einsatzbereiche (z. B. UNO, Dolmetscher*in, Übersetzer*in bei der EU, Gerichtsdolmetscher*in), Kund*innengruppen oder Regionen.
Für eine selbstständige Berufsausübung sind über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.