Erwachsenenvertreter*in
Andere Bezeichnung(en):
früher: Sachwalter*in
Berufsbeschreibung
Erwachsenenvertreter*innen regeln verschiedene Angelegenheiten bzw. treffen Entscheidungen für Personen, die aufgrund medizinischer Gutachten für unmündig erklärt wurden. Sie sind vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreter*innen dieser Personen und haben als solche die Rechte und Pflichten eines Vormundes. Erwachsenenvertreter*innen führen den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, regeln die Finanzen und die sozialmedizinische Versorgung ihrer Klient*innen. Sie arbeiten in Büros, nehmen aber sehr viele auswärtige Termine wahr.
Erwachsenenvertreter*innen haben Kontakt mit ihren Klient*innen, mit Menschen aus deren Umfeld und Personen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, wie z. B. den Mitarbeiter*innen von Behörden, Ärzt*innen und Pflegepersonal.