Erwachsenenvertreter*in

Andere Bezeichnung(en):
früher: Sachwalter*in

Berufsbeschreibung

Erwachsenenvertreter*innen regeln verschiedene Angelegenheiten bzw. treffen Entscheidungen für Personen, die aufgrund medizinischer Gutachten für unmündig erklärt wurden. Sie sind vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreter*innen dieser Personen und haben als solche die Rechte und Pflichten eines Vormundes. Erwachsenenvertreter*innen führen den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, regeln die Finanzen und die sozialmedizinische Versorgung ihrer  Klient*innen. Sie arbeiten in Büros, nehmen aber sehr viele auswärtige Termine wahr.

Erwachsenenvertreter*innen haben Kontakt mit ihren  Klient*innen, mit Menschen aus deren Umfeld und Personen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, wie z. B. den Mitarbeiter*innen von Behörden, Ärzt*innen und Pflegepersonal.

Erwachsenenvertreter*innen können für alle rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten einer Person, die z. B. aufgrund einer Erkrankung, geistiger Behinderung oder Altersdemenz für unmündig erklärt wurde, bestellt sein. Sie vertreten ihre  Klient*innen im Zuge des Gerichtsverfahrens, in dem geprüft wird, ob die Bestellung eines Erwachsenenvertreters / einer Erwachsenenvertreterin notwendig und gerechtfertigt ist. Erwachsenenvertreter*innen können für die umfassende Vertretung einer Person bestellt werden. Dabei umfasst ihre Tätigkeit unter anderem die  Verwaltung von Einkommen und Vermögen und die Vertretung vor Ämtern und Behörden. Sie können aber auch ausschließlich für eine ganz bestimmte Angelegenheit (z. B. die Durchsetzung eines Pensionsanspruchs) bestellt sein.

Je nach Umfang ihres Zuständigkeitsbereichs führen Erwachsenenvertreter*innen den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, verhandeln mit privaten Vertragspartner*innen und regeln finanzielle Belange. Sie sorgen außerdem dafür, dass die medizinische Versorgung der  Klient*innen und die Versorgung durch soziale Dienste im erforderlichen Ausmaß gewährleistet sind (z. B. durch Heimhilfe oder Essen auf Rädern).

Erwachsenenvertreter*innen führen Datenbanken, Karteien, Protokolle, Akten und Klient*innenbögen und arbeiten mit Postsendungen, Schriftstücken und Terminkalendern. Sie lesen und interpretieren Gesetzestexte, bedienen die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und Telefonanlagen.

Das wichtigste Arbeitsmittel von Erwachsenenvertreter*innen ist aber die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit den  Klient*innen und Behörden ist einfühlsames und kompetentes Auftreten eine unverzichtbare Voraussetzung in diesem Beruf.

Erwachsenenvertreter*innen sind in Büros von Behörden oder Vereinen für Erwachsenenvertreter*innen tätig, sie sind mit Ausnahme der Sprechstundenzeiten jedoch an keine festen Bürozeiten gebunden. Sie nehmen sehr viele auswärtige Termine und Klient*innenbesuche wahr (z. B. Behördenwege, Hausbesuche, Besuche in psychiatrischen Krankenhäusern oder Alters- und Wohnheimen).

Erwachsenenvertreter*innen haben Kontakte zu Mitarbeiter*innen von Behörden, Krankenhäusern oder Wohn- und Altersheimen, z. B. mit Diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Ärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen oder Fach- und Diplomsozialbetreuer*innen für Altenarbeit. Bei Rechtsangelegenheiten stehen sie außerdem in Verbindung mit Fachkräften aus dem juristischen Bereich, z. B. mit und Rechtsanwält*innen.

  • Klient*innen vor Ämtern, Behörden und Gerichten rechtlich vertreten
  • medizinische und pflegerische Versorgung der  Klient*innen organisieren und kontrollieren (Pflegedienste bestellen, Essen auf Rädern etc.)
  • Einkommen und Vermögen der  Klient*innen verwalten
  • Schrift- und Telefonverkehr mit Ämtern, Behörden, Banken, Versicherungen durchführen
  • Behördenwege und Klient*innenbesuche durchführen (z. B. in psychiatrischen Krankenhäusern, Alters- und Wohnheimen)

Erwachsenenvertreter*innen arbeiten vor allem für

  • Vereine für Erwachsenenvertreter*innen bzw. Erwachsenenschutz und Patientenanwaltschaften.

In Vorarlberg, einem Teil Niederösterreichs und Salzburgs sind sie beim

  • Institut für Sozialdienste in Vorarlberg,
  • Hilfswerk Salzburg und
  • Niederösterreichischen Landesverein für Erwachsenenschutz

beschäftigt.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Demenz Patientenanwaltschaft Vertretungsbefugnis Zivilgericht