Exekutivbedienstete*r im Justizwachdienst

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Exekutivbediensteten im Justizwachdienst erfolgt an der Strafvollzugsakademie (StAK), in der Abteilung Grundausbildung (früher „Justizwachschule“). Die zentrale Bildungseinrichtung des österreichischen Strafvollzugs bildet in Wien sowie an den Außenstellen in Graz-Karlau, Linz und Stein/Donau aus.

Voraussetzung für die Aufnahme zum Grundausbildungslehrgang ist

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • die körperliche und persönliche Eignung (wird durch psychologische Tests untersucht),
  • Alter zwischen 19 und 40 Jahren und
  • eine erfolgreich abgelegte Aufnahmeprüfung.
  • In der Regel wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung erwartet.

Der Grundausbildungslehrgang für Berufsanfänger*innen des Justizwachdienstes dauert zwölf Monate und behandeln die Schwerpunkte Recht, Exekutives Handeln, Menschenrechte, Wirtschaftliches Handeln, Persönlichkeitsentwicklung. Dabei werden Theorie- und Praxisphasen abgewechselt.

Weitere Information findest du z. B. bei der Abteilung Grundausbildung der Strafvollzugsakademie.