Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst

Andere Bezeichnung(en):
Polizist*in, Polizeibeamter / Polizeibeamtin, Sicherheitswachebeamter / Sicherheitswachebeamtin

English: Police Officer

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Exekutivbediensteten im Polizeidienst erfolgt an der polizeiinternen Sicherheitsakademie (SIAK). Die zentrale Bildungseinrichtung des Bundesministeriums für Inneres bildet an österreichweit zwölf Bildungszentren aus.

Im Polizeiberuf gebraucht werden einsatzbereite Personen mit Durchsetzungsvermögen, körperlicher Eignung, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, psychischer Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Außerdem gibt es Aufnahmeerfordernisse für die Einstellung. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die weiteren Voraussetzungen.
Voraussetzung für die Einstellung sind

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • volle Handlungsfähigkeit,
  • ein einwandfreier Leumund (z. B. keine Vorstrafen, Diversionen, Alkohol- oder Suchtgiftdelikte, Fahrerflucht),
  • ein Mindestalter von 18 Jahren,
  • eine Lenkberechtigung der Klasse B, die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung),
  • bei Wehrpflichtigen der vollständig abgeschlossene Präsenzdienst,
  • bei Zivildienstpflichtigen der abgeleistete Zivildienst,
  • österreichisches Schwimmerabzeichen der Qualifikationsstufe „Fahrtenschwimmer“ oder höher, und
  • eine erfolgreich abgelegte Aufnahmeprüfung.

Die Bewerber*innen müssen sich einem psychologischen und einem sportlichen Test, einem Bewerbungsgespräch und einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen

Die Polizeigrundausbildung erfolgt in wechselnden Theorie- und Praxisphasen und dauert 24 Monate.

Genauere Informationen findest du z. B. bei der Sicherheitsakademie.

Art: Lehrgang

Dauer: 24 Monate

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • charakterliche Eignung, einwandfreier Leumund (z. B. keine Vorstrafen, Diversionen, Alkohol- oder Suchtgiftdelikte, Fahrerflucht, ...)
  • persönliche, fachliche und geistige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben im Polizeidienst
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • abgeleisteter Präsenzdienst oder Zivildienst bis zum vorgesehenen Aufnahmetermin bei männlichen Bewerbern
  • entsprechende körperliche Eignung (Sporttest, Body-Maß-Index, Sehleistung, Tätowierung); muss in einem Aufnahmeverfahren nachgewiesen werden
  • bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkberechtigung für die Klasse B
  • erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung

Abschluss:

kommissionellen Dienstprüfung und Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b mit dem Amtstitel "Inspektor"

Berechtigungen:

Nach Abschluss der Grundausbildung erfolgt die Übernahme ins öffentlich rechtliche Dienstverhältnis als Exekutivbeamter/Exekutivbeamtin und die Dienstverrichtung im uniformierten Streifendienst.

Info:

Die Ausbildung zu Exekudivbediensteten im Polizeidienst erfolgt an der polizeiinternen Sicherheitsakademie in wechselnden Theorie- und Praxisphasen und dauert 24 Monate, davon 19 Monate theoretische Fachausbildung sowie 5 Monate praktische Einführung in den Dienstbetrieb auf einer Polizeiinspektion.

Die Bewerbung zur Aufnahme in den Polizeidienst erfolgt an der jeweiligen Landespolizeidirektion. Jede Polizeiinspektion kann darüber Auskunft geben.

Bildungszentren der Sicherheitsakademie gibt es an 11 Standorten in ganz Österreich.

Detaillierte Informationen:

Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Kriminaldienst, Sicherheitsdienst und Sicherheitswache erhalten Sie bei der:
Bundespolizeidirektion
Schottenring 7-9
A-1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 31 31 - 0

Weitere Infos: https://www.bmi.gv.at/104/Die_Sicherheitsakademie/start.aspx

Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres
Marokkanergasse 4
Marokkanerekaserne
1030 Wien

Telefonnummer +43 (0)1 / 71 722-99-51003
E-Mail BMI-I-A-5-BZS-W@bmi.gv.at
Internet https://www.bmi.gv.at/104/Die_Sicherheitsakademie/bz_wien.aspx