Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in

Andere Bezeichnung(en):
Sozialbetreuer*in

Berufsbeschreibung

Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen (kurz: Sozialbetreuer*innen) betreuen, begleiten, beraten und pflegen Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage auf Unterstützung angewiesen sind. Das können sowohl alte Menschen, Menschen mit Behinderung oder psychisch kranke Menschen sein als auch Familien in schwierigen Lebenssituationen. Dabei unterstützen und entlasten sie die Menschen in vielen Bereichen, wie z. B. bei der Körperpflege, der Haushaltsführung oder bei Rechtsfragen.

Sozialbetreuer*innen arbeiten eigenverantwortlich, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Unterschiede zwischen Fach- und Diplomsozialbetreuer*innen liegen Umfang der Tätigkeiten, zu denen sie berechtigt sind und damit auch im Ausbildungsumfang.

Die Tätigkeiten von Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen umfassen die Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer psychischen Erkrankung, einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder schwierigen sozialen Umständen auf Hilfe angewiesen sind. Sie unterstützen die Menschen in ihrer gewohnten Umgebung, wie z. B. zu Hause, in Pflege- und Wohneinrichtungen, in Tagesbetreuungseinrichtungen, Arbeitseinrichtungen, Schulen und Kindergärten. Sie achten bei ihrer Arbeit auf die Erhaltung der Gesundheit ihrer  Klient*innen, bieten allgemeine Hilfestellung an, sind dabei aber auch auf die Förderung der Eigenständigkeit bei der Bewältigung der jeweiligen Probleme bedacht.

Sozialbetreuer*innen haben die Möglichkeit sich auf verschiedene Bereiche zu spezialisieren: die Altenarbeit (siehe Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit), die Familienarbeit (siehe Diplom-Sozialbetreuer*in für Familienarbeit), die Behindertenarbeit (siehe Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA) bzw. Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB)) und die Heimhilfe (siehe auch Heimhelfer*in).

Die Unterscheidung in Fach-Sozialbetreuer*in und Diplom-Sozialbetreuer*in ergibt sich aus dem Ausbildungsumfang und den damit verbundenen Tätigkeiten.

Sozialbetreuer*innen unterstützen Menschen bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Haar-, Nagel- und Fußpflege oder beim Gebrauch von Gehhilfen. Sie begleiten sie zum Arzt / zur Ärztin, bei Behördengängen, bei Einkäufen oder auf Spaziergängen. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Kleider- und Wäschepflege, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Hilfestellung beim Essen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeiten, das Reinigen der Küche sowie die  Raumpflege. Diplomierte Sozialbetreuer*innen übernehmen darüber hinaus auch organisatorische Aufgaben wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Gestaltung der Betreuungsarbeit.

Für die Ausübung der Tätigkeit als Diplom-Sozialbetreuer*in ist ein Mindestalter von 20 Jahren erforderlich.

Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen arbeiten mit hilfsbedürftigen Menschen aus allen sozialen Milieus. Daher ist es wichtig, dass sie sich immer wieder aufs Neue auf ihr Gegenüber einstellen, um Vertrauen herzustellen und eine gute Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten.
Sie hantieren mit verschiedenen Geräten und Einrichtungen, die hilfsbedürftigen Menschen das Leben erleichtern, wie z. B. Gehhilfen, Rollstühlen, Behindertenlifte.

Sie führen Pflege- und Betreuungsdokumentationen und arbeiten dafür an Computern, Laptops oder Tablets und verwenden die gängigen Kommunikationsmöglichkeiten wie Mobiltelefone, E-Mails, Chats usw.

Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen arbeiten je nach Arbeitsbereich in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in Schulen, Kindergärten oder betreuten Werkstätten oder sie besuchen die  Klient*innen zu Hause.

Sie arbeiten sowohl eigenverantwortlich als auch zusammen mit anderen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen (z. B. Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, Heimhelfer*in, Ergotherapeut*in).

Die Arbeit von Sozialbetreuer*innen kann psychisch belastend sein, weil sie mit unterschiedlichsten Problemsituationen ihrer  Klient*innen konfrontiert sind. Die Fähigkeit sich abzugrenzen, das eigene Privatleben und die berufliche Situation trennen zu können und berufliche Situationen und Ereignisse nicht persönlich zu nehmen, ist daher in diesem Beruf sehr wichtig.

gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit/Aufgabe der Sozialbetreuer*innen:

Fach-Sozialbetreuer*innen; eigenverantwortliche Tätigkeiten:

  • die spezifische Lebenssituation älterer oder behinderter bzw. benachteiligter Menschen ganzheitlich erfassen
  • den individuellen Bedürfnissen durch gezielte Maßnahmen entsprechen
  • dadurch einen Beitrag zur Erhöhung und/oder Erhaltung der Lebensqualität der  Klient*innen leisten
  • die Gestaltung eines für die  Klient*innen lebenswerten sozialen Umfeldes unterstützen und damit einen Beitrag zu einem Leben in Würde leisten
  • mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen und mit allen betreuenden Stellen zusammenarbeiten, insbesondere mit Expert*innen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege usw.

Diplom-Sozialbetreuer*innen, darüber hinaus:
über die unmittelbaren Betreuungsaufgaben hinaus nehmen Diplom-Sozialbetreuer*innen konzeptive und planerische Aufgaben zur Gestaltung der Betreuungsarbeit wahr, insbesondere:

  • Mitarbeiter*innen und Helfer*innen in Fragen der Sozialbetreuung koordinieren und fachlich anleiten
  • das Dienstleistungsangebot der eigenen Organisation oder Einrichtung fachlich weiterentwickeln
  • Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung durchführen, wie z. B.  Reflexion und Evaluation mithilfe anerkannter Verfahren und Instrumente

Beschäftigungsmöglichkeiten für Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen bieten:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Wohnheime (z. B. Altenheime, Behindertenheime)
  • Sozialbetreuungseinrichtungen
  • private, kirchliche oder staatliche Pflegeeinrichtungen

Der Beruf Sozialbetreuer*in ermöglicht je nach Ausbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Familienarbeit
  • Altenarbeit
  • Behindertenarbeit
  • Behindertenbegleitung
  • Heimhilfe

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 active ageing Ambient Assisted Living E-Health Empathie Geriatrie Gerontologie Psychosoziale Betreuung Supervision

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