Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA)

Andere Bezeichnung(en):
Heilpädagogische*r Fachbetreuer*in, Behindertenpädagoge / Behindertenpädagogin

Berufsbeschreibung

Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen, die aufgrund geistiger, emotionaler oder körperlicher Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind. Die Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen begleiten und unterstützen, fördern und pflegen diese Menschen.

Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig und arbeiten eng mit Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung (BB) sowie mit anderen Fachkräften des Gesundheits- und Sozialwesens (z. B. mit Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen) zusammen.

Die Unterschiede zwischen Fach- und Diplomsozialbetreuer*innen liegen Umfang der Tätigkeiten, zu denen sie berechtigt sind und damit auch im Ausbildungsumfang.

Die Heilpädagogik stellt eine Verbindung von medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Methoden und Praktiken dar. Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) wenden diese Methoden in ihrer Arbeit an und werden deshalb mitunter auch als heilpädagogische Fachbetreuer*innen bezeichnet. Sie unterstützen behinderte Menschen bei der Bewältigung des Alltags. Ihre Aufgabe ist es, die Entwicklung behinderter Menschen zu fördern, ihre Selbstständigkeit zu stärken und ihre Einbindung in das gesellschaftliche Leben bestmöglich zu gestalten. Dabei berücksichtigen die Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen die Art und den Schweregrad der Behinderung. Sie betreuen Menschen mit Behinderungen auch in sogenannten "integrativen Betrieben", um sie auf das berufliche Leben vorzubereiten und in die Gesellschaft zu integrieren, oder auch in Wohngemeinschaften, um das Alltagsleben zu fördern und zu unterstützen.

Je nach Art und Schwere der Behinderungen wenden sie unterschiedliche Übungsbehandlungen und Therapien an (z. B. gestalterisches Arbeiten wie Malen und Zeichnen, Bewegungsübungen, Tanz, Musik).

Die Unterscheidung in Fach-Sozialbetreuer*in und Diplom-Sozialbetreuer*in ergibt sich aus dem Ausbildungsumfang und den damit verbundenen Tätigkeiten. Im Bereich der Behindertenarbeit führen Diplom-Sozialbetreuer*innen etwa die personenzentrierte Lebensplanung durch und wenden Methoden der Basalen  Pädagogik an.

Vergleiche auch den Beruf Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB).

Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) arbeiten mit Alltagsgegenständen (z. B. aus Küche oder Garten), mit Werkzeugen für gemeinsames Werken, mit Lehr- und Lernmaterialien für die allgemeine Bildung und Erziehung und mit den verschiedensten Methoden und Materialien, die für die Behandlung und Alltagsgestaltung verwendet werden können, wie zum Beispiel Malutensilien, Musik und Musikinstrumente, Körperübungen, Rollenspiele oder andere Spiele.

Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) arbeiten vor allem in Werkstätten für Behinderte, beschäftigungstherapeutischen Einrichtungen, Tagesheimstätten, Sonderschulen, Sonderkindergärten sowie in Wohngemeinschaften, Horten und Heimen für psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen.

Sie arbeiten – je nach Aufgabenbereich – im Team mit ihren Berufskolleg*innen und mit anderen Spezialist*innen im Gesundheits- und Sozialbereich. Dazu zählen Ärzt*innen, Psycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Sozialpädagog*innen oder Lehrer*innen und Erzieher*innen. Außerdem stehen sie in laufendem Kontakt mit Familienangehörigen und Bezugspersonen wie z. B. Freund*innen, sowie mit Behörden und Ämtern.

Die Arbeit von Sozialbetreuer*innen kann psychisch belastend sein, weil sie mit unterschiedlichsten Problemsituationen ihrer  Klient*innen konfrontiert sind. Die Fähigkeit sich abzugrenzen, das eigene Privatleben und die berufliche Situation trennen zu können und berufliche Situationen und Ereignisse nicht persönlich zu nehmen, ist daher in diesem Beruf sehr wichtig.

gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Sozialbetreuer*innen:

Fach-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit; eigenverantwortliche Tätigkeiten:
Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention durchführen und bei Bedarf eine weitergehende oder gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen übernehmen, insbesondere:

  • bei Kontakten zu anderen Menschen unterstützen, die Teilnahme am sozialen Leben fördern sowie in Fragen der Partnerschaft und Sexualität begleiten
  • Interessensabklärung, Förderung und Training zu Beschäftigung und Arbeit unterstützen und begleiten
  • bei der Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern unterstützen und begleiten
  • musisch-kreative Mittel und Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung einsetzen
  • die Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetische Bildung fördern
  • bei kritischen Lebensereignissen wie Krankheit, Trauer, Tod (z. B. von Angehörigen) begleiten, mit dem Ziel der Sinnstiftung, Sterbebegleitung
  • pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistent*in (früher: Pflegehelfer*in) gem. GuKG wahrnehmen

Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit, darüber hinaus:
Konzepte und Projekte entwickeln und eigenverantwortlich durchführen und  evaluieren, insbesondere:

  • personenzentrierte Lebensplanung
  • aktuell anerkannte und wissenschaftlich fundierte Konzepte und Methoden der Basalen  Pädagogik anwenden, wie z. B. Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Basale Aktivierung
  • unterstützende, erweiternde und alternative Kommunikationsmittel (z. B. Gebärden und Symbole) anwenden, unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel

Beschäftigungsmöglichkeiten für Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit bieten:

  • Einrichtungen der Behindertenhilfe wie z. B. Tagesgruppen, Wohngruppen, Heime und Werkstätten
  • Einrichtungen der Sonderpädagogik wie z. B. Sonderschulen und Sonder- und Integrationskindergärten
  • Rehabilitationskliniken
  • Beratungsstellen
  • Fachkliniken (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Der Beruf Fach-Sozialbetreuer*in und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • spezielle Formen an Behinderung
  • Alternsgruppen
  • Betreuungseinrichtungen

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Health Empathie Integration Motorik Psychosoziale Betreuung Supervision