Fahrzeugtapezierer*in (Fahrzeugsattler*in)

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung bedeutet für Fahrzeugtapezierer*innen, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse z. B. in den Bereichen Kunststofftechnik und -verarbeitung anzueignen.

Wegen der geringen Anzahl an Fahrzeugtapezierer*innen (Fahrzeugsattler*innen) werden aber kaum berufsspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten, das Berufsförderungsinstitut (bfi) führt aber in einigen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Kunststofftechnik durch.

Interessante Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Fahrzeugtapezierer*innen:

  • Neue Materialien, Werkstoffe, Kunststoffe
  • Neue Maschinen, Geräte und Verfahren
  • Qualitätsmanagement

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Sattler*in einschließlich Fahrzeugsattler*in und Riemer*in

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich Fahrzeugsattler*innen und Riemer*innen

Beschreibung

Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner*in verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17800
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung