Fassbinder*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Binder*in

English: Cooper

Weiterbildung & Karriere

Fassbinder*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in verschiedenen Bereichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Fassbinder*innen an, z. B. Holzbearbeitungstechnik, Oberflächentechnik, Produktionstechnik, CNC-Technik, Qualitätsmanagement usw., aber auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Kostenrechnung, Controlling, Marketing; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In größeren Fassbindereien und Betrieben der Holzbe- und verarbeitung werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen durchgeführt.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie diverse Weiterbildungsangebote für Tischler*innen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Fassbinder*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Holztechnik, Holzbearbeitungstechniken
  • Holzdesign, Produktentwicklung, CAD
  • Simulationstechnologien in Planung und Konstruktion
  • CNC- und Holzbearbeitungsmaschinen
  • Produktionsautomatisierung
  • Oberflächenbehandlung
  • Fertigungsroboter, Manipulations- und Logistiksysteme
  • Umweltschutz und Ressourcenmanagement
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Materialeinsatz- und Betriebsmittelkalkulation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Produktionsplanung, -Koordination, -Organisation
  • Team-, Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Fassbinder*innen zu Teamleiter*innen, Schichtleiter*innen, Werkstättenleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf kunsthandwerkliche Einzelfertigung und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Für die selbstständige Berufsausübung ist eine Meisterprüfung z. B. im Handwerk der Binder erforderlich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Fassbinder*in ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

MeisterIn für das Handwerk der Binder*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BinderIn

Beschreibung

Das Handwerk der BinderInnen ist ein mit den Handwerken Tischler*in, Modellbauer*in, Boodbauer*in, Bildhauer*in und Drechsler*in verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17800
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung