Fernsehsprecher*in

Andere Bezeichnung(en):
Nachrichtensprecher*in, Anchorman (m./w./d.)

Ausbildung

Die unmittelbare Ausbildung von Fernsehsprecher*innen erfolgt betriebsintern bei öffentlichen und privaten Fernsehanstalten.
Fernsehsprecher*innen müssen vor allem die Ausspracheregeln von Fremdsprachen erlernen, um Wörter, Namen oder Begriffe fehlerlos und spontan vor der Kamera aussprechen zu können. Aufnahmevoraussetzungen für Fernsehsprecher*innen sind häufig:

  • Nachweis der Reifeprüfung
  • Nachweis einer Sprechausbildung (z. B. Schauspielausbildung oder entsprechende Lehrgänge)
  • Kenntnis von mindestens zwei Fremdsprachen

Art: Lehrgang

Dauer: 128 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Besuch des Informationsabends

Abschluss:

Kursbestätigung, ein Diplom sowie die eigenen Werke (Audio und Video) zur weiteren Verwendung

Info:

Kosten: EUR 2.650,00

Inhalte:

  • redaktionelles und journalistisches Arbeiten, Grundbegriffe Moderation, On-Air und Off-Air, TV-Moderation
  • Sprechunterricht, Sprechtechnik
  • Rhetorik, Kraft der Stimme, Prosodie
  • TV-Beitragsgestaltung, Basics Kameratechnik, Aufgaben des TV-Redakteurs, praktische Arbeit
  • Radio-Livemoderation, Beitragserstellung, Sendeplanung, Meldung schreiben
  • Abschlussprüfung, Praxistag