Florist*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Blumenbinder*in und -händler*in (Florist*in)

English: Florist

Ausbildung

Für Maturantinnen und Maturanten besteht in Wien die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Florist*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Floristin" bzw."'Florist" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Geschäften usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Fachberufsschule Spittal a.d. Drau
Litzelhofenstraße 17
9800 Spittal an der Drau

Telefonnummer +43 (0)4762 / 24 31 -0
E-Mail spittal@bs.ksn.at
Internet https://bs-spittal.at/

Tiroler Fachberufsschule für Garten, Raum und Mode
Kaiser-Max-Straße 3a
6060 Hall in Tirol

Telefonnummer +43 (0)5223 / 425 13
E-Mail direktion@tfbs-garamo.tsn.at
Internet https://tfbs-garamo.tsn.at/

Art: Lehre

Dauer: 2 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 5  

Voraussetzungen:

Die Duale Akademie richtet sich speziell an AHS-Maturant*innen, Studienabbrecher*innen und Umsteiger*innen. Voraussetzung ist somit die Reifeprüfung (Matura).

Abschluss:

  • einen fachspezifischen Lehrabschluss
  • den erfolgreichen Abschluss der Zukunftskompetenzen
  • ein absolviertes Auslandspraktikum
  • das bewertete Zukunftsprojekt

Und: bereits mit einem Jahr Praxis nach Abschluss besteht die Möglichkeit zur Zertifizierung zum „DA Professional”

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu Meister- und Befähigungsprüfungen im jeweiligen Fachbereich
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.

Info:

Die Duale Akademie ermöglicht speziell AHS-Absolvent*innen eine duale Ausbildung. Aufbauend auf einer Lehrausbildung im gewählten Fachbereich erwerben die Teilnehmer*innen zusätzliche Zukunftskompetenzen im sozialen, digitalen und internationalen Bereich und bekommen fachvertiefende Inhalte durch eine FH oder eine Bildungseinrichtung vermittelt.

Die Teilnehmer*innen lernen 70 % der Ausbildungszeit im Betriebe, ca. 20 % Fachtheorie in der Berufsschule und ca. 10 % Zukunftskompetenzen in Erwachsenenbildungseinrichtungen. Auch ein Auslandsaufenthalt ist vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.dualeakademie.at/wien/ausbildungsangebot/nature-environment/florist-floristin.html

Art: Lehrgang

Dauer: 500 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • für den Besuch der Schule: Praxis in einem Gartenbaubetrieb
  • für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung: Mindestalter von älter als 20 Jahren

Abschluss:

Gärtnerfacharbeiterprüfung durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.

Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist ein Mindestalter von älter als 20 Jahren sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Praxis (Vollzeit) in einem landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb. Bei gewerblichen Betrieben verdoppelt sich die Zeit.

Info:

Zielgruppe: bisher ungelernte Arbeitskräfte des landwirtschaftlichen Gartenbaues

Kosten: fallen für Schulbücher und Lehrmittelbeitrag an; rund EUR 400,00 (+ 150 Euro bei Schwerpunkt Floristik) sowie Schulbücher ca. EUR 150,00 (selbst zu besorgen)

Schwerpunkte:

  • Produktionsschwerpunkte:
    • Zierpflanzenbau
    • Gemüsebau
    • Baumschule
    • Dienstleistungsschwerpunkte:
    • Garten- und Grünflächengestalter (Garten und Landschaftsbau)
    • Blumenbinderei (Floristik)

Weitere Infos: https://lfs-langenlois.ac.at/ausbildungen/ggs/

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Telefonnummer +43 (0)2734 / 21 06 -0
E-Mail office@gartenbauschule.at
Internet https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik

Berufsschule für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Telefonnummer +43 (0)2734 / 21 06 -0
E-Mail office@gartenbauschule.at
Internet https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik

Berufsschule für Gartenbau


Gartenbauschule Ritzlhof
Kremstalstraße 125
4053 Haid-Ansfelden

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -34000
E-Mail lwbfs-ritzlhof.post@ooe.gv.at
Internet https://www.lwbfs-ritzlhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik
  • Ausbildungsschwerpunkt Gartenbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Garten- und Grünflächengestaltung

Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige - Fachrichtung Gartenbau

Intensivlehrgang Gartengestaltung/Floristik für Quereinsteiger*innen

Lehre Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -33400
E-Mail lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland (Rinder, Schafe, Ziegen)
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau (Rinder, Schweine, Geflügel)
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft (Wald, Holz, Energie)

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe
  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik und Gartendesign

Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Forstwirtschaft


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung