Der wichtigste Tätigkeitsbereich von Forstwart*innen ist die Durchführung und Überwachung aller Arbeiten, die im Rahmen der forstwirtschaftlichen Baumschlägerung anfallen. Nach den von Förster*innen oder von Forstwirt*innen erstellten Schlägerungsplänen grenzen sie im Wald den Schlägerungsbereich ab. Je nach Plan wird eine der beiden Schlägerungsarten (Kahlschlag oder Einzelstammnutzung) vorgenommen. Beim Kahlschlag wird innerhalb des Schlägerungsbereiches jeder Baum gefällt. Bei der Einzelstammnutzung wird nur ein Teil der Bäume gefällt (z. B. jeder 5. Baum). Kahlschläge werden heute allerdings kaum noch durchgeführt.
Die Forstwart*innen stellen Arbeitsgruppen zusammen und teilen die Aufgaben am Einsatzort ein. Sie weisen die Forst(-fach)arbeiter*innen, Forsttechniker*innen und Forstmaschinenführer*innen an, an welcher Stelle mit der Schlägerung begonnen wird und in welche Richtung sie weitergeführt werden soll. Anschließend werden die Äste von den gefällten Bäumen mit Motorsägen entfernt, die Baumstämme werden vermessen, die Daten zur Holzernte werden in Protokollbüchern notiert. Abschließend werden die Stämme im Ganzen oder zerkleinert mit Seilkränen auf Lastwagen- und Traktoranhänger verladen und abtransportiert.
Im Rahmen der Planung und Überwachung von Aufforstungsarbeiten weisen die Forstwart*innen die Arbeiter*innen an, auf welchen Flächen und in welchen Abständen die Jungbäume anzupflanzen sind. Sie betreuen und pflegen die Jungpflanzen, kontrollieren regelmäßig ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand und schützen sie gegen Wildverbiss. Mitunter sind Forstwart*innen auch als Berater*innen in Landwirtschaftskammern, Behörden oder genossenschaftlichen Verbänden tätig oder unterrichten an landwirtschaftlichen Schulen. Im Bereich des Holzhandels sind sie als Ein- oder Verkäufer*innen tätig.
Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in, ab 3000 Hektar eine/n Förster*in (siehe hierzu Förster*in) anstellen ( Bestellungspflicht). Bis zu einer Größe von 500 Hektar können Forstwart*innen Forstbetriebe selbstständig führen. In diesem Fall übernehmen sie alle planerischen und organisatorischen Aufgaben, mit denen in großen Forstbetrieben üblicherweise Förster*innen oder angestellte Forstwirt*innen betraut sind. Sie erstellen Schlägerungs- und Aufforstungspläne, führen Vermessungsarbeiten durch und führen Schrift- und Telefonverkehr mit Kammern und Behörden.