Forstwirt*innen sind in leitenden Funktionen in großen Forstbetrieben (z. B. Bundesforste) oder selbstständig in ihrem eigenen Forstbetrieb tätig. Je nach Bodenbeschaffenheit, Hanglage und Baumbestand entscheiden sie über die Wahl der anzupflanzenden Jungbäume (z. B. Fichten, Tannen, Lärchen, Buchen) und über die anzuwendende Pflanztechnik. Sie stellen Schäden und Krankheiten (z. B. durch Wildverbiss, Umwelteinflüsse) am Waldbestand fest und setzen entsprechende Maßnahmen. Im Bereich der Forstbewirtschaftung erstellen Forstwirt*innen Schlägerungspläne, sie teilen Arbeitskräfte und Forstmaschinen ein und sind für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während der Schlägerungsarbeiten und beim Holztransport verantwortlich. Die Arbeiten im Forst werden unter Aufsicht von Forstwart*innen oder Förster*innen von Forstfacharbeiter*innen, Forstmaschinenführer*innen und Hilfskräften ausgeführt.
Ein weiterer Aufgabenbereich von Forstwirt*innen ist die Walderschließung sowie der forstwirtschaftliche Straßen- und Wegebau. Sie legen Wanderwege und Forststraßen für Holztransportfahrzeuge an, gemeinsam mit Spezialist*innen planen und organisieren sie Bauprojekte im Rahmen der Lawinen- und Wildbachverbauung.
Forstwirt*innen sind verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und den wirtschaftlichen Einsatz von Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Pflanzgut. Sie weisen die forstwirtschaftlichen Fachkräfte und Hilfskräfte an, verteilen die anfallenden Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Weiters erledigen sie kaufmännische und administrative Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, treffen Personalentscheidungen, führen Dokumente, Protokolle und Betriebsbücher, leiten und wickeln Behördenaufgaben ab. Im Bereich der Jagdwirtschaft kontrollieren und überwachen sie den Wildbestand (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Steinböcke) im Forstgebiet. Sie führen Aufzeichnungen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Tiere, erstellen Abschusspläne und organisieren Jagdgesellschaften.