Forstwirt*in

Weiterbildung & Karriere

Forstwirte und Forstwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Traunkirchen (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsthemen für Forstwirte und Forstwirtinnen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • ökologische, nachhaltige Forstwirtschaft
  • Kulturtechnik
  • Landschaftsplanung
  • Holzernte, Holzschlag
  • Holztransport, Holzlagerung
  • Biomasse und Bioenergiegewinnung
  • Umweltschutz, Ressourcenmanagement
  • gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
  • Produktzyklen und Produktkreisläufe
  • forstwirtschaftliche Maschinen und Spezialgeräte
  • Betriebswirtschaft, Betriebsmanagement
  • forstwirtschaftliche Verwaltung, Buchhaltung und Dokumentation
  • Führerscheine für forstwirtschaftliche Spezialfahrzeuge
  • Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
  • Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
  • Werbung, Marketing, Direktmarketing
  • Social Media
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Unfallverhütung, Erste Hilfe
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team-, Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Forstwirte und Forstwirtinnen zu Teamleiter*innen, Partieleiter*innen bis hin zu Betriebs- bzw. Forstleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Land- und Forstwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte forstwirtschaftliche Bereiche und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich. Auch eine regionale Spezialisierung ist denkbar.

Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Forstwirt*in im Rahmen eines eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

In Kooperation mit der Technischen Universität München

Absolvent*innen dieses Masterprogrammes sind in der Lage, mit komplexe Problemstellungen im Bereich der stofflichen und energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu arbeiten.

Wahlfachbereich

  • Schwerpunkt Nachwachsende Rohstoffe und Anbausysteme
  • Schwerpunkt Chemisch-werkstoffliche Nutzung von Biomasse
  • Schwerpunkt Energetische Nutzung von Biomasse
  • Schwerpunkt Ökonomie Nachwachsender Rohstoffe
  • Schwerpunkt Umwelt und Ökologie
  • Schwerpunkt Allgemeinbildende Wahllehrveranstaltungen (inkl. Methoden)

Weitere Infos: https://boku.ac.at/

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26400
Fax: +43 (0)5 0259 95 26400
E-Mail: lfa@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1108
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: lfa@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: abhängig vom Bundesland

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Voraussetzung für den Antritt zur Meister*innenprüfung:

  • Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangseinstieg; mindestens 20 Jahre bei Abschlussprüfung
  • 3-jährige Tätigkeit als Facharbeiter*in (Die drei Praxisjahre können zeitgleich mit dem Vorbereitungslehrgang absolviert werden.) + min. 15 Bienenstöcke
  • Grundlagenwissen auf Facharbeiter*innenstufe

Abschluss: Teilnahmebestätigung

Berechtigungen:

Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges berechtigt zur Zulassung zur Meister*innenprüfung

Info:

Vorbereitung auf den Antritt zur Meister*innenprüfung im Beruf Forstwirtschaft.

Dauer und Organisation: Die Ausbildungsdauer variiert je nach Bundesland und Anbieter zwischen 440 und 500 Lehreinheiten, organisiert über 3 Ausbildungswinter.

Kosten: abhängig vom Anbieter

Inhalte - Überblick:

  • Grundlagen der Betriebs- und Unternehmensführung
  • Ausbilderlehrgang
  • Recht & Agrarpolitik
  • Fachmodul Forst 1: Forstbotanik, Waldbau, Klimatologie, Standortkunde, Forstgesetz, usw.
  • Fachmodul Forst 2: Seiltechnik, Trassierung, Wegebau, Forsttechnik, Energieholz, Holzvermarktung, Arbeitssicherheit

Im Rahmen der Ausbildung ist eine Meister*innenarbeit zu erstellen. Dabei soll das theoretisch erlernte Wissen selbständig auf praxisbezogene Fragestellungen angewandt werden.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26400
Fax: +43 (0)5 0259 95 26400
E-Mail: lfa@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1108
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: lfa@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/