Gebärdensprachdolmetscher*in

Berufsbeschreibung

Gebärdensprachdolmetscher*innen sind – vergleichbar mit Dolmetscher*innen für Lautsprachen – Vermittler*innen zwischen zwei Sprachen und Kulturen. Einsatzbereiche für Gebärdensprachdolmetscher*innen sind überall dort zu finden, wo gehörlose und hörende Menschen zusammentreffen, so z. B. übersetzen sie auf Ämtern, vor Gericht, in Schulen, in Krankenhäusern, bei Veranstaltungen oder auf Kongressen und in den  Medien (Fernsehen).

"Seeing Voices" (deutscher Titel: "Stumme Stimmen") heißt das eindrucksvolle Buch des Mediziners Oliver Sacks, in dem die visuelle, räumliche  Gebärdensprache der Gehörlosen als eine der Lautsprache ebenbürtige Ausdrucksform hervorgehoben wird. Wie in den Lautsprachen, gibt es auch in der  Gebärdensprache nationale und regionale Gebärden, d. h. es gibt eine deutsche  Gebärdensprache, eine englische  Gebärdensprache, eine französische  Gebärdensprache usw. Übrigens gibt es auch eine eigene Österreichische  Gebärdensprache (ÖGS) mit unterschiedlichen Dialekten (z. B. für Wien, für Tirol, für Kärnten, für Salzburg).

Gebärdensprachdolmetscher*innen sind die Vermittler*innen zwischen der Lautsprache und der  Gebärdensprache, d. h. sie übersetzten simultan von der Lautsprache in die  Gebärdensprache. Menschen mit Hörschädigungen oder von Geburt an gehörslose Menschen stoßen in der Gesellschaft auf Barrieren in vielen Lebensbereichen. Gebärdensprachdolmetscher*innen sind dafür zuständig, eine Kommunikation zu ermöglichen. Als Kommunikationsmittel werden neben Mimik und Körperhaltung vor allem spezielle Handzeichen (Gebärden) verwendet.

Die wichtigsten Einsatzgebiete für Gebärdensprachdolmetscher*innen sind Dolmetschen im Rahmen des Alltags (z. B. bei Arztbesuchen), im Rahmen der öffentlichen  Verwaltung (z. B. bei Behörden oder vor Gerichten), in Beratungseinrichtungen (z. B. Rechtsberatungsstellen), im Bildungsbereich (z. B. Sprechtage, Kurse abhalten für  Gebärdensprache), bei politischen und kulturellen Veranstaltungen, im Medienbereich (z. B. Übersetzung von Nachrichtensendungen in  Gebärdensprache), Konferenzdolmetschen (z. B. bei nationalen und internationalen Kongressen, Tagungen, Konferenzen) sowie im Freizeitbereich (z. B. Stadtführungen).

Neben dem Beruf des Gebärdensprachdolmetschers / der Gebärdensprachdolmetscherin gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten,  Gebärdensprache beruflich einzusetzen, denn in vielen anderen Berufen ist die  Gebärdensprache als Zusatzqualifikation bzw. als zusätzliches Werkzeug von Nutzen. So z. B. im Bereich der Sozialarbeit (siehe z. B. die Berufe Sozialarbeiter*in, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin oder Behindertenpädagoge / Behindertenpädagogin). Aber auch für medizinische/pflegerische Berufe kann eine Zusatzausbildung in  Gebärdensprache von Vorteil sein, z. B. in HNO-Kliniken oder Praxen, im Bereich der Kranken- und Altenpflege, in Rehazentren oder in logopädischen Praxen (siehe z. B. die Berufe Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Logopäde / Logopädin, Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit).

Gebärdensprachdolmetscher*innen arbeiten vor allem mit ihren Händen (Gestik), ihrem Gesicht (Mimik) und dem Mund. Daneben setzen sie aber auch Computer und andere Bürokommunikationsmittel wie Drucker,  Scanner, Telefon usw. ein. Sie führen Berichte, Protokolle und Journale, hantieren mit Formularen (z. B. bei Behördenwegen), lesen Fachliteratur, Lexika, Grammatikbücher usw.

Gebärdensprachdolmetscher*innen arbeiten überall dort, wo gehörlose und hörende Menschen aufeinander treffen: In Schulen, Universitäten, Ämtern, an unterschiedlichsten Arbeitsplätzen, in Sendestudios von Fernsehanstalten, auf Kongressen usw. Sie arbeiten eng mit den Menschen zusammen, für die sie dolmetschen und haben Kontakt zu Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen.

Die Arbeitszeiten von Gebärdensprachdolmetscher*innen können sehr unregelmäßig sein und hängen von den Bedürfnissen, Terminen ihrer Kund*innen ab oder von Veranstaltungsterminen ab.

  • gehörlose Menschen auf Ämtern und Behörden begleiten
  • gehörlose Menschen im Arbeitsleben begleiten (Arbeitsassistenz)
  • gehörlose Menschen in der Berufsausbildung begleiten (Schulen, Universitäten, Kongresse etc.)
  • gehörlose Menschen bei Gericht begleiten (Info: Die österreichische  Gebärdensprache ist eine offiziell anerkannte Gerichtssprache.)
  • für Fernsehsendungen, Videos und auf Veranstaltungen und Konferenzen dolmetschen
  • bei Sitzungen von öffentlichen Einrichtungen (z. B. Parlament) dolmetschen

Gebärdensprachdolmetscher*innen sind freiberuflich tätig oder bei

  • Beratungsstellen,
  • Institutionen des Bildungsbereiches (z. B. Universitäten, Schulen) oder
  • Institutionen des Sozialbereichs (z. B. Werkstätten, Vereine) beschäftigt.

Mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung ist im Beruf Gebärdensprachdolmetscher*in beispielsweise eine Spezialisierung auf Gerichtsdolmetschen oder das Gebärdensprachdolmetschen in Fremdsprachen möglich.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Fingeralphabet Gebärdensprache Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)