Gerichtsvollzieher*in

Andere Bezeichnung(en):
Exekutor*in

Berufsbeschreibung

Gerichtsvollzieher*innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Objekten (wie z. B. Fernseher, Möbel, Schmuck-, Dekor- und Kunstgegenständen) vor. Sie bewirken aufgrund einer gerichtlichen und ausführbaren Entscheidung den Ausgleich von offenen Forderungen von Gläubiger*innen. Gerichtsvollzieher*innen sind Vollziehungs- und Zustellungsbeamt*innen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Gerichtsvollzieher*in arbeiten in Bezirksgerichten und stehen in engem Kontakt mit Jurist*innen, Richter*innen, Gläubiger*innen und Schuldner*innen.

Gerichtsvollzieher*innen stellen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und führen diese durch. Nachdem eine gerichtliche und ausführbare Entscheidung für eine Pfändung vorliegt, suchen die Gerichtsvollzieher*innen die Schuldner*innen zu Hause oder in deren Geschäftsräumen auf und fordern sie auf, Zahlung zu leisten. Ist die Forderung nicht gleich einbringlich, werden wertvolle Gegenstände gepfändet und die Pfändungsmarke ersichtlich angebracht. Gerichtsvollzieher*innen müssen dabei den Wert des Vollstreckungsgutes einschätzen können. Die Kosten für Montage und Demontage, Transport und Versteigerung müssen berücksichtigt werden, um für die Gläubiger*innen den gewünschten Erlös zu erzielen. Die Gerichtsvollzieher*innen müssen den Schuldner*innen zumindest das belassen, was sie zum Leben benötigen.

Gerichtsvollzieher*innen beschreiben Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, besichtigen mit den Interessent*innen die Immobilie und übergeben sie nach der Versteigerung den neuen Eigentümer*innen. Sie versteigern auch Erb- und Unternehmensanteile. Weitere Aufgaben der Gerichtsvollzieher*innen sind die Zwangsräumung von Wohnungen oder Liegenschaften, deren Miete nicht mehr gezahlt werden kann oder in Zivilprozessen die zwangsweise Vorführung von Zeug*innen, die trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen sind.

Kontakte zu den Schuldner*innen finden meist in emotional sehr konfliktträchtigen Situationen statt, die von den Gerichtsvollzieher*innen Einfühlungsvermögen erfordern. Wenn Schuldner*innen gegen Pfändungsbeschlüsse beharrlich Widerstand leisten, können Gerichtsvollzieher*innen polizeiliche Unterstützung anfordern.

Gerichtsvollzieher*innen setzen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide um, heben die Geldbeträge ein und verwenden Pfändungsmarken bei Nicht-Zahlung. Sie hantieren mit den Gegenständen, die gepfändet werden, und arbeiten an Computern um Berichte, Protokolle und Schätzgutachten zu erstellen.

Gerichtsvollzieher*innen haben ihr Büro bei den einzelnen Bezirksgerichten und müssen die durchgeführten Maßnahmen und deren Abrechnung schriftlich in dienstlichen Protokollen dokumentieren. Sie haben Kontakt zu Richter*innen, zu Exekutivbediensteten im Polizeidienst und vor allem zu den Schuldner*innen bei denen sie die Pfändungen vornehmen.

  • Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide an die Schuldner*innen zustellen
  • geschuldete Beträge einheben
  • im Falle der Zahlungsverweigerung Pfändungen von Gegenständen, Gebäuden etc. vornehmen
  • Wert von Gegenständen schätzen
  • die Abholung, den Abtransport und die Versteigerung der Gegenstände veranlassen
  • Zwangsräumungen von Wohnungen, Häusern gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei durchführen
  • versteigerte Liegenschaften an die neuen Eigentümer*innen übergeben
  • Berichte und Protokolle über die getroffenen Maßnahmen erstellen

Gerichtsvollzieher*innen sind bei

  • Bezirksgerichten oder
  • Finanzbehörden wie Finanzlandesdirektionen und Finanzämtern beschäftigt.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Government Exekution Exekutive Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Zivilgericht