Gerichtsvollzieher*innen stellen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und führen diese durch. Nachdem eine gerichtliche und ausführbare Entscheidung für eine Pfändung vorliegt, suchen die Gerichtsvollzieher*innen die Schuldner*innen zu Hause oder in deren Geschäftsräumen auf und fordern sie auf, Zahlung zu leisten. Ist die Forderung nicht gleich einbringlich, werden wertvolle Gegenstände gepfändet und die Pfändungsmarke ersichtlich angebracht. Gerichtsvollzieher*innen müssen dabei den Wert des Vollstreckungsgutes einschätzen können. Die Kosten für Montage und Demontage, Transport und Versteigerung müssen berücksichtigt werden, um für die Gläubiger*innen den gewünschten Erlös zu erzielen. Die Gerichtsvollzieher*innen müssen den Schuldner*innen zumindest das belassen, was sie zum Leben benötigen.
Gerichtsvollzieher*innen beschreiben Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, besichtigen mit den Interessent*innen die Immobilie und übergeben sie nach der Versteigerung den neuen Eigentümer*innen. Sie versteigern auch Erb- und Unternehmensanteile. Weitere Aufgaben der Gerichtsvollzieher*innen sind die Zwangsräumung von Wohnungen oder Liegenschaften, deren Miete nicht mehr gezahlt werden kann oder in Zivilprozessen die zwangsweise Vorführung von Zeug*innen, die trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen sind.
Kontakte zu den Schuldner*innen finden meist in emotional sehr konfliktträchtigen Situationen statt, die von den Gerichtsvollzieher*innen Einfühlungsvermögen erfordern. Wenn Schuldner*innen gegen Pfändungsbeschlüsse beharrlich Widerstand leisten, können Gerichtsvollzieher*innen polizeiliche Unterstützung anfordern.