Gerichtsvollzieher*in

Andere Bezeichnung(en):
Exekutor*in

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher*in erfolgt amtsintern. Sie unterteilt sich in die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v4) und in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v3).

Bewerber*innen müssen vor der Zulassung zur Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen

  • die modulare Grundausbildung für den Kanzleidienst

erfolgreich absolviert haben.

Die amtsinterne Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst umfasst

  • einen Grundlehrgang im Gesamtausmaß von 224 Unterrichtsstunden,
  • eine praktische Verwendung am Arbeitsplatz (Schulung am Arbeitsplatz) im Umfang von 150 Arbeitstagen und
  • die mündliche und praktische Gerichtsvollzieherprüfung.

Daran anschließend erfolgt die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst. Diese umfasst

  • einen Grundlehrgang im Ausmaß von 216 Stunden,
  • eine praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz) im Ausmaß von mindestens einem Jahr und
  • die Gerichtsvollzieherfachprüfung.

Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Weitere Informationen: