Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher*in erfolgt amtsintern. Sie unterteilt sich in die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v4) und in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v3).
Bewerber*innen müssen vor der Zulassung zur Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen
- die modulare Grundausbildung für den Kanzleidienst
erfolgreich absolviert haben.
Die amtsinterne Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst umfasst
- einen Grundlehrgang im Gesamtausmaß von 224 Unterrichtsstunden,
- eine praktische Verwendung am Arbeitsplatz (Schulung am Arbeitsplatz) im Umfang von 150 Arbeitstagen und
- die mündliche und praktische Gerichtsvollzieherprüfung.
Daran anschließend erfolgt die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst. Diese umfasst
- einen Grundlehrgang im Ausmaß von 216 Stunden,
- eine praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz) im Ausmaß von mindestens einem Jahr und
- die Gerichtsvollzieherfachprüfung.
Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
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