Glasgestalter*in

Weiterbildung & Karriere

Glasgestalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für Glasgestalter*innen Kurse und Lehrgänge in vielen relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung (Glasbau, Hohlglasveredelung, etc.), kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Viele Betriebe führen außerdem zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Glasgestalter*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Design, Planung und Konstruktion
  • Glasveredelungsverfahren (Gravur- und Schleiftechniken, Glasmalerei)
  • Ornamente und andere Gestaltungselemente
  • Technisches Zeichnen, CAD
  • Restauration von historischen Gläsern
  • Produktionstechnik, CNC-Werkzeugmaschinen
  • digitale Mess- und Prüftechnik
  • digitale Anwendungen und Tools
  • Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Recycling und Umweltschutz, Stoffkreisläufe
  • Kostenrechnung, Kalkulation

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Kundenbetreuung und Kommunikation
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • technische Dokumentation

Sozialkompetenzen

  • Kund*innen- und Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Glasgestalter*innen zu Teamleiter*innen, Werkstättenleiter*innen bis zu Produktions- und Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung (z. B. auf bestimmte Glasprodukte, Glasdesigns oder Herstellungsverfahren) und damit Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung mit Meisterprüfung ist beispielsweise im Gewerbe der Glaser oder Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung möglich - siehe Menüpunkt Selbständigkeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
  • oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
  • Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)

Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

Inhalte, insb.:

  • Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
  • Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
  • Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
  • Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
  • Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab

Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/

New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in

Beschreibung

Das Handwerk der Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeugung ist mit den Handwerken Glaser*in, Glasbeleger*in und Flachglasschleifer*in sowie Hohlglasschleifer*in und Hohlglasveredler*in verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Glaser*in

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Glaser*in, Glasbeleger*in und Flachglaschleifer*in

Beschreibung

Das Handwerk der Glaser*innen, Glasbeleger*innen und Flachglasschleifer*innen ist mit den Handwerken Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeugung sowie Hohlglasschleifer*in und Hohlglasveredler*in verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Hohlglasschleifer*innen und Hohlglasveredler*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Hohlglasschleifer*in und Hohlglasveredler*in

Beschreibung

Das Handwerk der Hohlglasschleifer*innen und Hohlglasveredler*innen ist mit den Handwerken der Glaser*in, Glasbeleger*in und Flachglasschleifer*in sowie Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 352 Lehreinheiten

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr sowie
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie
  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener Meister*innenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die Absolvent*innen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Kosten: EUR 5.190,00 inkl. Kursunterlagen (Skripten bzw. Fachbüchern, Normen), div. Material und Werkzeug für den Werkstättenunterricht

Inhalte:
Modul 1b, 2b und 3 der Meisterprüfung, sowie spezielle Themen für die Berufspraxis:

  • Technologie
  • Fachrechnen
  • Kalkulation
  • Fachzeichnen
  • CAD – Grundlagen und Glastechnik
  • Normen
  • praktische Arbeiten

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at