Grenzpolizeiassistent*innen führen die Ein- und Ausreisekontrolle am Flughafen Wien-Schwechat durch. Dabei überprüfen sie die Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise. Sie stellen die Identität von Reisenden fest und prüfen die Authentizität der Reisedokumente und Visa. Sie kontrollieren, ob Gründe vorliegen, die eine Einreise untersagen, wie z. B. eine laufende Fahndung oder ein Aufenthaltsverbot. Dazu führen sie Abfragen in den polizeilichen Datenbanken durch. Bei Nicht-EU-Bürger*innen prüfen sie die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex (SGK) und dem Fremdenpolizeigesetz (FPG). Bei Minderjährigen überprüfen sie, ob das Einverständnis eines/einer Erziehungsberechtigten zum Grenzübertritt vorliegt.
Erkennen Grenzpolizeiassistent*innen ge- oder verfälschte Reisedokumente oder die missbräuchliche Verwendung fremder Dokumente, behalten sie diese ein. Liegt ein Verdacht auf Schlepperei oder Beihilfe zur illegalen Ein- bzw. Ausreise vor, ziehen sie die Kolleg*innen des Polizeidienstes hinzu. Sie veranlassen die Zurückweisung von Personen, die nicht zur Einreise befugt sind.
Grenzpolizeiassistent*innen führen auch Befragungen zur Informationsgewinnung für Risikoanalysen durch. Außerdem unterstützen sie andere Behörden, z. B., indem sie an sanitäts- und gesundheitspolizeilichen Aufgaben im Rahmen der Einreisekontrollen mitwirken.