Grenzpolizeiassistent*in

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Grenzpolizeiassistent*in ist seit 2019 möglich. Sie erfolgt im Rahmen des Dienstverhältnisses mit der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Aufnahmekriterien:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Lebensalter von mindestens 18 Jahren
  • volle Handlungsfähigkeit
  • persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben
  • einwandfreier Leumund (d. h. keine Vorstrafen)

Aufnahmeprozess:

  • Bewerbungsunterlagen
  • schriftlicher Aufnahmetest (Deutsch/Grammatik, Mathematik, Allgemeinbildung)
  • Aufnahmegespräch
  • polizeiärztliche Untersuchung

Ausbildung:

Die Grundausbildung zu Beginn des Dienstverhältnisses dauert fünf Monate und findet am Flughafen Wien-Schwechat statt. Sie umfasst

  • einen 16-wöchigen Theorieblock mit Schwerpunkt in den Bereichen Grenz- und Fremdenrecht, Kommunikation und Englischkenntnisse sowie
  • eine vierwöchige Praxisphase.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Fachgespräch.

ACHTUNG: Grenzpolizeiassistent*innen sind keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, sondern uniformierte Verwaltungsbedienstete. Es gibt daher auch keine Möglichkeit in den Polizeidienst umzusteigen.