Die Ausbildung zum/zur Grenzpolizeiassistent*in ist seit 2019 möglich. Sie erfolgt im Rahmen des Dienstverhältnisses mit der Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Aufnahmekriterien:
- österreichische Staatsbürgerschaft
- Lebensalter von mindestens 18 Jahren
- volle Handlungsfähigkeit
- persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben
- einwandfreier Leumund (d. h. keine Vorstrafen)
Aufnahmeprozess:
- Bewerbungsunterlagen
- schriftlicher Aufnahmetest (Deutsch/Grammatik, Mathematik, Allgemeinbildung)
- Aufnahmegespräch
- polizeiärztliche Untersuchung
Ausbildung:
Die Grundausbildung zu Beginn des Dienstverhältnisses dauert fünf Monate und findet am Flughafen Wien-Schwechat statt. Sie umfasst
- einen 16-wöchigen Theorieblock mit Schwerpunkt in den Bereichen Grenz- und Fremdenrecht, Kommunikation und Englischkenntnisse sowie
- eine vierwöchige Praxisphase.
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Fachgespräch.
ACHTUNG: Grenzpolizeiassistent*innen sind keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, sondern uniformierte Verwaltungsbedienstete. Es gibt daher auch keine Möglichkeit in den Polizeidienst umzusteigen.