Heilmasseur*in

Berufsbeschreibung

Heilmasseur*innen führen nach ärztlicher Anordnung, eigenverantwortlich verschiedene Massagen und andere physikalische Behandlungen (wie z. B.  Packungsanwendungen, Reflexzonenmassagen, Wärme- und Kältebehandlungen) durch. Ihr Beruf zählt zu den Heilberufen, d. h. der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der  Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge ihrer Kund*innen und Patient*innen. Sie arbeiten in eigenen Praxen, aber auch in Krankenhäusern, sportmedizinischen Einrichtungen sowie in ärztlichen und physiotherapeutischen Praxen.

Im Berufsfeld Massage ist grundsätzlich zwischen gewerblichen, medizinischen und Heil-Masseur*innen zu unterschieden. (Gewerbliche) Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper zur  Prävention behandeln, medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper. Während medizinische Masseur*innen meist in Krankenhäusern angestellt sind, können Heilmasseur*innen freiberuflich und eigenverantwortlich und auf Zuweisung von Ärzt*innen tätig sein. Gewerbliche Masseur*innen können sich zu medizinischen Masseur*innen weiterbilden und diese können eine Aufschulung zu Heilmasseur*innen absolvieren.

Der Beruf der Heilmasseur*innen umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von klassischen Massagen,  Packungsanwendungen,  Thermotherapie,  Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.

Heilmasseur*innen mit zusätzlichen Spezialqualifikationen führen zusätzliche Anwendungen durch. Die Elektrotherapie umfasst die Anwendung von elektrischem Strom (Nieder- und Mittelfrequenzen) zu Heilzwecken. Bei der  Hydrotherapie wird Wasser in vielfältigen Varianten zu Heilzwecken angewandt, z. B. Anwendungen mit dem Tuch (Waschungen, Wickel, Packungen) oder Anwendungen mit fließendem Wasser und Wasserstrahl (Güsse, Duschen). Die  Balneotherapie, auch Bädertherapie genannt, bezeichnet Behandlungen durch Bäder mit heilenden Zusätzen, z. B. Moorbäder. Für die  Balneotherapie wird auch spezielles Wasser verwendet, das Schwefel, Jod, Kohlensäure oder radioaktive Spurenelemente enthält. Die Basismobilisation dient der Unterstützung der Patient*innen bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen.

Das wichtigste Arbeitsmittel von Masseur*innen sind ihre Hände. Heilmasseur*innen arbeiten an Massagetischen und Liegebetten. Sie verwenden verschiedene wohlriechende, beruhigende oder aktivierende Massageöle, Handtücher und verschiedene Hilfsgeräte, wie z. B. Heizstrahler und Lampen. Sie setzen zur Behandlung verschiedene Heilpackungen und Wickel aus organischen Substanzen, wie z. B. Lehm, Moor oder Topfen ein. Sie führen Patient*innendatenbanken und verwenden Unterlagen wie Handbücher, Studien und medizinische Fachbücher.

Masseur*innen müssen körperlich belastbar sein, da sie die Massagetätigkeit oft stehend verrichten und ihre Hände stark beansprucht werden.

Heilmasseur*innen arbeiten entweder in eigenen Praxen, in Praxen von Physiotheratpeut*innen und Ärzt*innen, Krankenanstalten oder Rehabilitationsanstalten. Dort arbeiten sie im Team mit Ärzt*innen und Fachkräften des physiotherapeutischen Dienstes (z. B. Physiotherapeut*in). Sie stehen im engen Kontakt zu ihren Patient*innen.

  • ärztliche Befunde und Verschreibungen entgegennehmen und lesen, mit Patient*innen und Kund*innen besprechen, Bedürfnisse und Wünsche feststellen
  • Patient*innendaten aufnehmen und eintragen
  • beim Auskleiden und Hinlegen behilflich sein
  • Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Abtasten feststellen, Bewegungsumfang der Gelenke prüfen
  • Art und Dosierung der Massagen festlegen
  • verschiedene Massagetechniken, wie z. B. klassische Massage,  Thermotherapie,  Ultraschalltherapie und Spezialmassagen anwenden
  • Bäder, Packungen, Wickel, Kompressen aus Moor, Fango, Schlick usw. vorbereiten und anwenden
  • Kältepackungen aus Lehm, Topfen oder Eiskompressen anlegen
  • Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht, Blaulicht usw. verabreichen
  • Atem-, Bewegungs- und Gymnastikübungen vermitteln
  • beim Aufstehen und Ankleiden behilflich sein
  • Massagebett für die nächste Massage vorbereiten
  • Geräte, Instrumente, Apparate, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe reinigen,  desinfizieren, instandhalten und warten

Heilmasseur*innen sind als Selbstständige in eigenen Praxen tätig oder als Angestellte in

  • Krankenhäusern,
  • Rehabilitationskliniken und Kuranstalten,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • Arztpraxen oder
  • physiotherapeutische Praxen beschäftigt.

Der Beruf Masseur*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Massagetechniken (z. B. asiatische, Thai, Shiatsu)
  • Elektrotherapie
  • Hydro- und Balneotherapie
  • Basismobilisation
  • Sportmassage
  • Physiotherapie

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):