Hohlglasveredler*in - Kugeln (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Concave glass finisher specialising in precision cutting
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
- Lehre und Matura
- Lehrstellenbörsen
- Lehrbetriebsübersicht
- Lehrlingszahlen
- Bewerbung üben
- Lehrlingseinkommen
Ausbildung
Die Ausbildung zum*zur Hohlglasveredler*in mit Schwerpunkt Kugel erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.
Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Glasgestaltung und Glastechnik (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).
Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Hohlglasveredler*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Hohlglasveredlerin" bzw."Hohlglasveredler" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie im Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
Mariatal 2
6233 Kramsach
Telefonnummer +43 (0)5337 / 626 23
E-Mail direktion@tfbs-glas.tsn.at
Internet https://www.glasfachschule.ac.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung an der Fachschule vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und eine mittlere technische Bildung und bereitet auf mittlere Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.
Voraussetzungen
kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Zielgruppe
Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
Kosten
siehe Zusatzinfo
Abschluss
Abschlussprüfung
Berechtigungen
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Beschreibung
Der Lehrplan der Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung sieht neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch und Kommunikation, Geschichte und Politische Bildung, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaftliche Grundlagen etc.) berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Unternehmensführung, Design, Grundlagen Technologie, Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie, Entwurf, Kunstgeschichte und Designtheorie, Betriebstechnik und Projekte. Dazu kommen die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte.
Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 4. Jahrgang in der unterrichtsfreien Zeit) verpflichtend, das 4. Ausbildungsjahr ist als Praxis-Ausbildung als Kombination zwischen Betriebspraktikum und Unterricht gestaltet und soll den Übergang in die Berufstätigkeit erleichtern. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.
Weitere Berechtigungen:
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
- Zugang zur Meisterprüfung
- Zugang zu Kollegs
Zusatzinfo
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Kosten:
- Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
- An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Weitere Infos: http://www.htl-kramsach.ac.at/
Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach
Telefonnummer +43 (0)5337 / 626 23 -0
E-Mail direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet https://www.htl-kramsach.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure - Chemische Betriebstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Objektdesign und Produktion
Kolleg/Aufbaulehrgang für Fassadentechnik
Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:
- Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
- Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung