Kindergruppenbetreuer*in

Andere Bezeichnung(en):
Tagesbetreuer*in

Selbstständigkeit

Die Betreuung in Kindergruppen enspricht der gesetzlich geregelten Tagesbetreuung. Tagesbetreuung ist die nicht in Kindergärten, Schulen, der Nachbarschaftshilfe oder der Familie stattfindende regelmäßige entgeltliche Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr für einen Teil des Tages.

Diese Betreuung und Erziehung kann erfolgen:

  • als individuelle Betreuung im eigenen Haushalt von geeigneten Personen (Tagesmütter/-väter)
  • in Tagesbetreuungseinrichtungen (z. B. von Elterninitiativen selbst organisierte Kindergruppen, Krabbelstuben für Kleinkinder)
  • in einem Hort als Einrichtung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche außerhalb des Schulunterrichts

Die Betreuung von Tageskindern ist kein Gewerbe. Rechtsträger von Kindergruppen – das können sowohl natürliche als auch juristische Personen, z. B. Vereine sein - benötigen für das Anbieten und Ausüben der Tagesbetreuung eine Bewilligung der zuständigen behördlichen Stelle.

In Wien ist beispielsweise die Betriebsbewilligung der Magistratsabteilung 11 – Amt für Jugend und Familie erforderlich, sie ersetzt allerdings nicht die nach der Bauordnung für Wien oder anderen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen. Bei der Einrichtung und Ausstattung der Kindergruppe sind zudem die Bestimmungen nach dem Arbeitnehmer*innenschutzgesetz zu berücksichtigen.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: