Kindeswohlbeauftragte*r (Film)
Berufsbeschreibung
Kindeswohlbeauftragte (m./w./d.) sorgen bei Film- und Fernsehproduktionen dafür, dass Kinder und Jugendliche sicher arbeiten können und sich wohlfühlen. Sie überprüfen Drehbücher aus Sicht der physischen und psychischen Bedürfnisse der jungen Darsteller*innen, besprechen sensible Szenen und erstellt einen Plan (Kinder-Mitwirkplan), der auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abgestimmt ist, etwa mit passenden Arbeitszeiten oder Pausen. Außerdem sind sie Ansprechpersonen für Kinder, Eltern und das Team, wenn es Fragen, Sorgen oder Probleme gibt.
Kindeswohlbeauftragte (m./w./d.) sind bei Filmproduktionen verpflichtend vorgeschrieben. Sie arbeiten meist bei Filmproduktionen, Fernsehprojekten, Werbedrehs oder anderen Medienprojekten, werden sinnvollerweise aber auch bei Theater- und anderen Bühnenproduktionen, bei denen Kinder mitwirken, hinzugezogen. Ihr Arbeitsplatz ist häufig direkt am Filmset, aber auch in der Vorbereitung (z. B. im Produktionsbüro, bei Castings) und nach Abschluss der Dreharbeiten (z. B. für Tonaufnahmen) sind sie eingebunden. Sie arbeiten eng mit Produzent*innen, Regisseur*innen und anderen Mitgliedern des Filmteams zusammen und natürlich mit den Kindern und Jugendlichen, ihren Erziehungsberechtigten sowie Eltern, Kinder-Schauspielcoaches (m./w./d.). Oft handelt es sich um projektbezogene Tätigkeiten, sodass sie für verschiedene Produktionen tätig sein können und ihre Arbeit je nach Drehort und Projekt immer wieder wechselt.
Kindeswohlbeauftragte (m./w./d.) werden von Kinderschutzverantwortlichen (m./w./d.) für die jeweilige Produktion bestellt (siehe unten Spezialisierungen).
Hinweis: Kindeswohlbauftragte (m./w./d.) oder Kinderschutzverantwortliche/-beauftragte (m./w./d.) können natürlich auch außerhalb der Filmbranche in allen möglichen Settings tätig werden, in denen das Kindeswohl sichergestellt werden muss, beispielsweise bei Kinderkursanbietern und Freizeitgestalter*innen.