Kindeswohlbeauftragte*r (Film)

Ausbildung

Gemäß Kindeswohlkonzept für die österreichische Filmbranche des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft ist für die Tätigkeit als Kindeswohlbeauftragte*r eine pädagogische Grundausbildung im Ausmaß von mindestens 120 Lehreinheiten plus Praxis oder alternativ mehrjährige Arbeitserfahrung mit Kindern und Jugendlichen im Film- und Theaterbereich erforderlich, sowie eine umfassende Set-Erfahrung.

Details zum Kindeswohlkonzept für die österreichische Filmbranche findest du hier: Mehr Info.