Kürschner*in

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Kürschner*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.:

  • Neue Materialien und Kunststoffpelze
  • Mode und Trends
  • Textilindustrie, Textiltechnik
  • EDV, Finanz- und Rechnungswesen, Verkauf, Marketing
  • Kundenbetreuung und -beratung

Die Beschäftigungsaussichten für Kürschner*innen sind geprägt durch den Konkurrenzdruck durch billige Pelze aus Niedriglohnländern. Höher qualifizierte Arbeitskräfte mit guten handwerklichen Qualifikationen haben jedoch immer gute Berufsaussichten.

Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet Kurse für Kleidermacher*innen (Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung, Schnittkonstruktion) und Kurse im betriebswirtschaftlichen Bereich (Finanz- und Rechnungswesen, Verkauf und Vertrieb, Marketing, Werbung, Recht etc.) an, die für Kürschner*innen interessant sind. Die Bundesinnung bietet im Rahmen von Fachseminaren und Tagungen Weiterbildungsmöglichkeiten an.

Der Besuch von Textilmessen und Modeschauen und die Lektüre von Fachzeitschriften ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Kürschner*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kürschner*in

Beschreibung

Das Handwerk der Kürschner*innen ist ein mit dem Handwerk Säckler*in (Lederbekleidungserzeugung) verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.