Lern-, sozial-emotionaler oder körperlicher Beeinträchtigung
Höchstalter bei Eintritt: 24 Jahre/
Zuweisung durch: das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 4 – Soziales, die Behindertenhilfe und aufgrund von pädagogisch/psychologischen Gutachten
Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene ab Beendigung der Schulpflicht bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit Lern-, sozial-emotionaler oder körperlicher Beeinträchtigung
Abschluss Abschluss mit NQR-Zertifikat, NQR-Level 2
Berechtigungen Aus der Qualifikation ergeben sich keine speziellen Berechtigungen.
Beschreibung
Zielsetzung:
Erwerb von fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten im Ausbildungsbereich, um in weiterer Folge den Ansprüchen des Arbeitsmarktes zu entsprechen
Die Stärkung der Eigenverantwortung und damit des selbstständigen Umgangs mit allgemeinen Lebenslagen in der Gesellschaft
Berufliche Integration
Ausbildungsschwerpunkte:
Berufsspezifische Ausbildung: Training in den einzelnen Ausbildungsbereichen / Rotation in andere Bereiche
Allgemein theoretische und lebenspraktische Ausbildung: Individuelle Lernförderung / Vermittlung von lebenspraktischen Inhalten