Landwirtschaftliche Berater*innen erteilen fachliche Ratschläge. Sie erarbeiten Vorschläge zur Qualitäts- und Ertragssteigerung der landwirtschaftlichen Produktion und erstellen Investitions- und Finanzpläne. Darüber hinaus arbeiten sie als Lehrer*innen an landwirtschaftlichen Fachschulen und halten landwirtschaftliche Kurse im Rahmen der berufsbezogenen Erwachsenenbildung ab. Sie organisieren und leiten Vorträge und Informationsveranstaltungen zur Vermittlung neuer agrarwissenschaftlicher Erkenntnisse oder Rechtsverordnungen. Weiters beraten sie in Rechts-, Steuer-, und Versicherungsfragen.
Die Beratungen führen die Landwirtschaftlichen Berater*innen in Form von Einzel- und Gruppenberatungen sowie in Form von Vorträgen, Kursen und Exkursionen durch. Gemeinsam mit ihren Klient*innen erarbeiten und analysieren sie die Fragen und Problemlagen, entwickeln geeignete Lösungen und bieten Entscheidungshilfen an. Weitere Aufgabenbereiche sind die Beratung bäuerlicher Familien, die Durchführung von landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Beratungsunterlagen und Fachzeitschriften.
Ein wesentlicher Aufgabenbereich in der landwirtschaftlichen Beratung ist die Beratung und Begleitung von der Betrieben bei der Erstellung von Anträgen zu Subventionen und landwirtschaftliche Förderungen. Immer größere Bedeutung in der Beratung bekommen auch Fragen der Versicherung und Vorkehrung gegen Umweltrisiken wie Trockenheit, Unwetter etc. und damit zusammenhängende Ernteausfällen.