Weiterbildung & Karriere
Die Berufschancen für österreichische Ledergalanteriewarenerzeuger*innen und Taschner*innen liegen in der Erzeugung qualitativ hochwertiger und formal ansprechender Produkte (im Wettbewerb mit Billigprodukten aus dem Fernen Osten und Importen aus Italien und Spanien).
Daher bedeutet Weiterbildung für Ledergalanteriewarenerzeuger*innen und Taschner*innen, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Qualitätssicherung, aber auch im formal-gestalterischen Bereich anzueignen (Erkennen internationaler Trends bzw. Kreation eigenständiger, authentischer und hochwertiger Produkte).
Der Besuch von Messen und Modeschauen und die Lektüre von Fachzeitschriften und Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.
Weiterbildungsveranstaltungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing und Werbung, Verkauf und Vertrieb etc.) führen das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) durch.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: individuell
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
Meister*in für das Handwerk der Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner*innen
Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Ledergalantieriewarenerzeugung und Taschner*in
Beschreibung
Das Handwerk der Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner*innen ist mit dem Handwerk Sattlerei einschließlich Fahrzeugsattler*in und Riemer*in verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken