Lehrer*in für Gesundheits- und Krankenpflege

Andere Bezeichnung(en):
Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Lehraufgaben), Lehrkrankenpfleger*in

Berufsbeschreibung

Lehrer*innen für Gesundheits- und Krankenpflege sind an Fachhochschulen und Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege beschäftigt und bilden Studierende*innen und Schüler*innen für Pflegeberufe (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz) aus. Sie unterrichten die Lernenden in theoretischen und praktischen Fächern und betreuen diese auch während ihrer Praktika in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie sind für den planmäßigen Fortschritt des Unterrichts und für die regelmäßige Teilnahme der Lernenden am Unterricht verantwortlich. Weiters sind sie für die Einteilung der Praktikumsplätze in den einzelnen Krankenstationen zuständig, sie arbeiten bei der Erstellung des Stundenplans mit, legen Dokumentationen über die Lernenden an und verrichten Verwaltungsaufgaben.

Für die Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege ist aufbauend auf einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Abschluss eines einschlägigen Studiums) ein 4 bis 5-semestriger akademische Ausbildung (insb. Universitäts- oder Fachhochschullehrgang für die Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege) zu absolvieren.

Mehr Information findest du beim Beruf:

Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in
Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in