Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik unterrichten an Sonderschulen oder Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, die acht, im Falle der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen umfassen. Im Zuge der schulischen Integration werden Kinder mit Lernproblemen oder Entwicklungsrückständen immer häufiger auch in anderen Schulformen (Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen) unterrichtet.
Körperliche oder geistige Behinderung, psychische Probleme oder eine Krankheit können zu Lernschwierigkeiten führen. Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik unterrichten und betreuen Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen. Sie berücksichtigen die Ursachen der Lernschwierigkeiten und helfen gleichzeitig, mit diesen umzugehen bzw. sie zu überwinden. Unterrichten sie in Sonderschulen/Sonderpädagogischen Zentren, zielen sie auch darauf ab ihre Schüler*innen nach Möglichkeit auf den Übertritt in eine allgemeine Schule (Volksschule, Mittelschule, AHS-Unterstufe) oder auf die Anforderungen einer weiteren Schule oder Ausbildung (Polytechnische Schule, Lehre, Höhere Schulen) vorzubereiten.
In Sonderschulen, die für bestimmte körperliche Behinderungen eingerichtet sind (z. B. für Kinder mit Sprachstörungen oder Mehrfachbehinderungen, für schwerhörige, taubstumme, sehbehinderte Kinder), werden je nach Art der Schule besondere Übungsmethoden angewendet, um diesen Kindern spezielle Fertigkeiten wie die Blindenschrift oder Gebärdensprache zu vermitteln.
Fallweise erteilen Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik auch Einzelunterricht am Krankenbett.
Im Zuge der schulischen Integration werden immer häufiger Integrationsklassen in Volksschulen und Mittelschulen eingerichtet, in denen Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik gemeinsam mit anderen Lehrkräften im Team arbeiten. Sie fördern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, um eine möglichst große Selbstständigkeit und soziale Integration zu erreichen.
Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik unterrichten die Kinder in allen Fächern. Sie bereiten den Unterricht vor und vermitteln den Lehrstoff der einzelnen Gegenstände entsprechend den aktuellen Lehrplänen und dem Entwicklungsstand der Schüler*innen. Sie legen die Methoden und die Materialien fest (Lehrbücher, selbst ausgearbeitete Unterlagen, Materialien wie Holz, Ton, Textilien, Farben und unterschiedliche Medien, wie z. B. Filme und Musik sowie Musikinstrumente und Sportgeräte). Sie üben, wiederholen, spielen und feiern mit den Kindern. Sie erteilen auch Hausaufgaben entsprechend dem Entwicklungs- und Wissensstand der einzelnen Schüler*innen, kontrollieren und korrigieren diese und besprechen mit den Schüler*innen die gestellten Aufgaben.
Als Mitglieder des Lehrkörpers nehmen Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik auch regelmäßig an Lehrer*innenkonferenzen teil. Sie üben verschiedene administrative Tätigkeiten aus, wie beispielsweise die Führung von Klassenbüchern. Häufig übernehmen sie die Funktion eines Klassenvorstandes, d. h. sie kümmern sich um alles, was die Kinder in dieser Klasse beschäftigt. Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.
Gerade im Bereich der Inklusiv- und Sonderpädagogik ist der enge Kontakt zwischen den Lehrer*innen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Sie beraten sich gemeinsam über Maßnahmen, die erforderlich sind, um die bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.