Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung legen in ihrem Unterricht ein besonderes Augenmerk darauf, die Kreativität und Fantasie der Schüler*innen zu wecken und ihnen Gelegenheiten zu bieten, ihr künstlerisches Potenzial zu entdecken und zu entfalten. Sie regen die Schüler*innen zu selbstständigem gestalterischen Arbeiten an und schulen deren visuelle Wahrnehmung. Neben handwerklichen Grundlagen, wie z. B. den Umgang mit den unterschiedlichsten Materialien, Farben und Techniken, bringen sie den Schüler*innen auch Offenheit, Experimentierfreudigkeit und Flexibilität bei, damit für die Schüler*innen das kreative Gestalten als bereichernd erlebbar wird.
Neben dem praktischen Gestalten vermitteln Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung auch Inhalte verschiedener Sachgebiete. Sie bringen den Schüler*innen grundlegendes Wissen in vielen Bereichen der Kunst bei, wie z. B. Malerei, Fotografie, Videokunst, Film, Architektur, Präsentationsmedien, Raumgestaltung und Denkmalschutz. Dabei leiten sie die Schüler*innen auch zu selbstständigem Denken und kritischer Reflexion an. Sie übernehmen auch erzieherische Aufgaben und unterstützen die Schüler*innen bei der Persönlichkeitsentwicklung und der Entwicklung sozialer Fähigkeiten.
Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien (Schulbücher, Lehrfilme, aktuelle Publikationen, Internetrecherche etc.) vor. Sie vermitteln den Lehrstoff entsprechend den geltenden Lehrplänen, wobei sie auf aktuelle, kulturelle und gesellschaftspolitische Problemstellungen bzw. Ereignisse Bezug nehmen. Weiters beurteilen, besprechen und korrigieren sie Schüler*innenarbeiten und beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht und führen darüber Aufzeichnungen.
Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung übernehmen auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. (digitale) Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.