Lehrer*in für Kunst und Gestaltung

Berufsbeschreibung

Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Bildnerische Erziehung. Sie unterrichten je nach Ausbildung an Volksschulen oder Mittelschulen, AHS und anderen Schulen der  Sekundarstufe. Sie vermitteln theoretische Grundlagen und praktische Methoden bzw. Techniken der Malerei, des Zeichnens und verwandter Bereiche. Weiters lehren sie auch die grundlegenden Inhalte verschiedener Fachgebiete, wie z. B. der Kunstgeschichte. Sie fördern und unterstützen die Jugendlichen entsprechend ihren Fähigkeiten und Talenten und motivieren sie durch den Einsatz verschiedener Unterrichtsmaterialien und -methoden zu eigener künstlerischer Tätigkeit.

Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung legen in ihrem Unterricht ein besonderes Augenmerk darauf, die Kreativität und Fantasie der Schüler*innen zu wecken und ihnen Gelegenheiten zu bieten, ihr künstlerisches Potenzial zu entdecken und zu entfalten. Sie regen die Schüler*innen zu selbstständigem gestalterischen Arbeiten an und schulen deren visuelle Wahrnehmung. Neben handwerklichen Grundlagen, wie z. B. den Umgang mit den unterschiedlichsten Materialien, Farben und Techniken, bringen sie den Schüler*innen auch Offenheit, Experimentierfreudigkeit und Flexibilität bei, damit für die Schüler*innen das kreative Gestalten als bereichernd erlebbar wird.

Neben dem praktischen Gestalten vermitteln Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung auch Inhalte verschiedener Sachgebiete. Sie bringen den Schüler*innen grundlegendes Wissen in vielen Bereichen der Kunst bei, wie z. B. Malerei, Fotografie, Videokunst, Film, Architektur, Präsentationsmedien, Raumgestaltung und Denkmalschutz. Dabei leiten sie die Schüler*innen auch zu selbstständigem Denken und kritischer  Reflexion an. Sie übernehmen auch erzieherische Aufgaben und unterstützen die Schüler*innen bei der Persönlichkeitsentwicklung und der Entwicklung sozialer Fähigkeiten.

Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien (Schulbücher, Lehrfilme, aktuelle Publikationen, Internetrecherche etc.) vor. Sie vermitteln den Lehrstoff entsprechend den geltenden Lehrplänen, wobei sie auf aktuelle, kulturelle und gesellschaftspolitische Problemstellungen bzw. Ereignisse Bezug nehmen. Weiters beurteilen, besprechen und korrigieren sie Schüler*innenarbeiten und beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht und führen darüber Aufzeichnungen.

Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung übernehmen auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. (digitale) Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.

Sie arbeiten mit den verschiedensten Materialien (Papier, Malblöcke, Skizzenblöcke, Holz, Ton, Metall, Farben etc.) und Werkzeugen (Pinseln, Staffeleien, Rahmen etc.) sowie mit Ausstattung von Klassenräumen, Präsentationsgeräten und -software, Whiteboards und anderen Tafeln. Außerdem setzen sie unterschiedliche Lehrmittel wie Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Filme etc. ein und bedienen Computer, Laptops, Tablets und grafische und administrative  Software.

Lehrer*innen für Kunst und Gestaltung arbeiten in Zeichensälen, Werkstätten oder sonstigen Unterrichtsräumen der jeweiligen Schule. Sie arbeiten im Team mit anderen Lehrer*innen, mit der Schulleitung und den Schüler*innen und haben Kontakt zu Eltern und Elternvertreter*innen. Als Mitglieder eines Lehrkörpers nehmen sie auch regelmäßig an Lehrer*innenkonferenzen teil.

  • den Unterricht planen, organisieren, vor- und nachbereiten, Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen und einsetzen
  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln
  • die Schüler*innen zur kritischen und kreativen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten und motivieren
  • die Talente und Fähigkeiten der Jugendlichen individuell fördern, das künstlerische Potenzial der Schüler*innen anregen und wecken
  • Schüler*innenleistungen kontrollieren und beurteilen, Korrekturen ausführen und besprechen, Zeugnisse ausstellen
  • Aufzeichnungen über die Leistungen und das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen führen
  • Feste, Projekte, Ausstellungs- und Konzertbesuche organisieren und durchführen
  • Elternsprechtage und Elternabende abhalten, an Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen
  • administrative Tätigkeiten wie z. B. Klassenbücher führen, Unterrichtsmittel verwalten

Schulen der Primarstufe und Sekundarstufen I und II:

  • Volksschulen
  • Mittelschulen
  • Allgemeinbildende höhere Schulen - Unterstufe (AHS-Unterstufe)
  • Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMS, BHS)
  • Allgemeinbildende höhere Schulen - Oberstufe (AHS-Oberstufe)
  • Kunstschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Ästhetik E-Learning Pädagogik Reflexion Renaissance

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