Die Lehrausbildung wird auch als duale Ausbildung bezeichnet. Damit ist gemeint, dass die Ausbildung an zwei Orten stattfindet: im Betrieb (Ausbildungsbetrieb) und in der Berufsschule. In der Berufsschule werden die Lehrlinge von Berufsschullehrer*innen unterrichtet, in der betrieblichen Ausbildung werden sie von Lehrlingsausbilder*innen oder kurz Ausbilder*innen bei ihrer jeweiligen Arbeit angeleitet.
Lehrlingsausbilder*innen üben ihre Aufgabe in einem Betrieb aus, in dem sie in den meisten Fällen auch ihrer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen. Besonders in großen Betrieben mit vielen Lehrlingen gibt es auch Lehrlingsausbilder*innen, die hauptberuflich nur für die Ausbildung zuständig sind und besonders in den ersten Monaten der Ausbildung die Jugendlichen in eigenen, speziell für die Ausbildung eingerichteten Werkstätten (Lehrwerkstätten) ausbilden.
Lehrlingsausbilder*innen führen die Lehrlinge in den Betrieb ein und erklären ihnen die Arbeitsstätten, Aufgabenbereiche, Abläufe usw. Je nach Ausbildungsbetrieb bringen sie den Lehrlingen die Handhabung der erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Maschinen bei, den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Gästen und Besucher*innen, mit Waren und Bürogeräten, aber auch die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz und in anderen Abteilungen des Betriebes. Sie weisen auf Unfallgefahren und Sicherheitsvorkehrungen hin und erklären, welche besonderen Vorschriften und Regeln im Unternehmen einzuhalten sind, z. B. in Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit, nachhaltiges, energieeffizienten und umweltschonendes Arbeiten usw.
Lehrlingsausbilder*innen leiten die Lehrlinge dazu an, Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen, kontrollieren die Ausführung, geben Feedback gut gelungenen Arbeiten und zu Verbesserungsmöglichkeiten und unterstützen sie, wenn Probleme auftreten. Außerdem unterstützen sie die Lehrlinge bei der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen
Lehrlingsausbilder*innen verrichten auch organisatorische Tätigkeiten. Sie planen die Ausbildungseinheiten gemäß den rechtlichen Vorschriften (Ausbildungsordnungen) und den betrieblichen Ausbildungsplänen und arbeiten an der Erstellung von Ausbildungsplänen mit. Sie führen Ausbildungsdokumentationen, in denen der Fortschritt der Ausbildung laufend erfasst wird, besprechen den Fortschritt mit den Lehrlingen und legen gemeinsam Maßnahmen fest, wenn der Ausbildungsfortschritt nicht wunschgemäß verläuft. Je nach Betriebsgröße kümmern sie sich auch um erforderliche Meldungen an die Lehrlingsstellen, stehen in Kontakt mit den Berufsschulen und kümmern sich gegebenenfalls auch um die Abwicklung von Förderungen mit dem AMS und anderen Förderstellen. In größeren Betrieben werden diese Aufgaben häufig von den Personalabteilungen oder Ausbildungsleiter*innen übernommen.
Ausbilder*innen nehmen an Kongressen und Workshops teil, wo Themen der Lehrlingsausbildung behandelt werden (z. B. Vorbereitung der Schüler*innen von Polytechnischen Schulen auf das Berufsleben, berufskundliche Information der Eltern und Schüler*innen über Lehrberufe, Qualitätssicherung der dualen Ausbildung, Austauschprogramme und Förderprogramme für Lehrlinge und Ausbilder*innen) und mitunter arbeiten sie in Arbeitsgruppen zur Entwicklung von Lehrberufen und Ausbildungsmaterialien oder zur Erstellung von Lehrabschlussprüfungen mit und fungieren selbst als Prüfer*innen für Abschlussprüfungen.