Maskenbildner*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Make-up artist

Ausbildung

Die Ausbildung zum*zur Maskenbildner*in erfolgt im dreijährigen Lehrberufe Maskenbildner*in.

Die Ausbildung ist aus organisatorischen Gründen vor allem im Rahmen eines geregelten Betriebes von z. B. Theater-, Opern-, Operettenhäusern, Musicalbühnen sowie Fernsehanstalten möglich.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Informationen zur Ausbildung und zum Berufsbild bietet auch die filmmakeup – Austrian Association of Film-Makeup, Hair and SFX Artists.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Maskenbildner*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Maskenbildnerin" bzw."Maskenbildner" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Maskenräumen, Studios, auf Bühnen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.

Info:

Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Tätigkeitsbereiche:

  • Friseursalons (auch solche mit besonderer Führungsverantwortung)
  • Bühne/Theater, Film/Fernsehen, Fashionshows/Fotoshootings
  • Fachabteilungen, Schulungszentren sowie Vertrieb in der Friseur-, Make-up- und Kosmetikindustrie
  • Einkauf/Verkauf in der Beautybranche
  • selbständige berufliche Tätigkeit als Hairstylist oder Make-up Artist
  • berufliche Tätigkeit im Ausland/Saisonarbeit
  • Zugang zu allen Universitäten- oder Fachhochschulstudien
  • Unterrichtstätigkeit

Weitere Infos: https://www.hum.at

Modeschule Hallein - Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein

Telefonnummer +43 (0)6245 / 807 16 -0
E-Mail office@modeschule-hallein.at
Internet https://www.modeschule-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising

Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:

  • Vertiefung Fashion Stylist
  • Vertiefung Make-up Artist

Kolleg für Mode - Fachrichtung Modedesign


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.

Info:

Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Tätigkeitsbereiche:

  • Friseursalons (auch solche mit besonderer Führungsverantwortung)
  • Bühne/Theater, Film/Fernsehen, Fashionshows/Fotoshootings
  • Fachabteilungen, Schulungszentren sowie Vertrieb in der Friseur-, Make-up- und Kosmetikindustrie
  • Einkauf/Verkauf in der Beautybranche
  • selbständige berufliche Tätigkeit als Hairstylist oder Make-up Artist
  • berufliche Tätigkeit im Ausland/Saisonarbeit
  • Zugang zu allen Universitäten- oder Fachhochschulstudien
  • Unterrichtstätigkeit

Weitere Infos: https://www.hum.at

Modeschule Hallein - Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein

Telefonnummer +43 (0)6245 / 807 16 -0
E-Mail office@modeschule-hallein.at
Internet https://www.modeschule-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising

Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:

  • Vertiefung Fashion Stylist
  • Vertiefung Make-up Artist

Kolleg für Mode - Fachrichtung Modedesign


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 800 LE

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
  • abgeschlossene Schulausbildung
  • Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von 1,5 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit

Abschluss:

Kursbestätigung, Zeugnis

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: Zusatzausbildung für Friseur*innen, Kosmetiker*innen, Schulabgänger*innen der Modebranche, Film- bzw. TV-Schaffende sowie interessierte Personen

Kosten: EUR 9.800,00

Dauer: 800 LE, verteilt auf ca. 3 Monate; weiters ist ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 120 Stunden zu absolvieren.

Inhalte:

  • Material- und Maskenkunde
  • Anfertigung von Masken
  • Herstellung von Glatzen und Hautveränderungen
  • Haar- und Haarersatzarbeiten für Theater, Film, Foto und Fernsehen
  • Schminken für Theater, Film, Foto und Fernsehen
  • Maskenerstellung
  • Masken-Instandhaltung

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung