Pannenfahrer*in

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt innerbetrieblich und dauert einige Monate.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sind unter anderem

  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eine erfolgreich abgeschlossene Lehrausbildung zum/zur Kraftfahrzeugtechniker*in,
  • mindestens 20 Monate Berufspraxis,
  • die Bereitschaft zum Turnusdienst sowie
  • Führerscheine der Gruppen B und C (sowie mitunter A) und entsprechende Fahrpraxis. (C-Führerscheine können zum Teil auch nachgeholt werden.)