Personenbetreuer*in

Andere Bezeichnung(en):
24-Stunden-Betreuer*in

Ausbildung

In Österreich ist für die Tätigkeit als Personenbetreuer*in keine Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Personen, die in einer Einrichtung unselbstständig tätig werden möchten, erhalten eine kurze interne Ausbildung.
Vielfach wird von den Kunden/Kundinnen jedoch eine Ausbildung gefordert, da die zu betreuenden Personen in diesem Fall eine staatliche Förderung (Kostenzuschuss) beantragen können. Die Ausbildung muss mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen (wie z. B. die Heimhelfer*innen-Ausbildung, die von mehreren Organisationen in Österreich angeboten wird).

Weitere Qualifikationen und Erfahrungen sind große Wettbewerbsvorteile.

Zusätzlich ist es unbedingt erforderlich, zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu verfügen.