Personenbetreuer*in
Andere Bezeichnung(en):
24-Stunden-Betreuer*in
Selbstständigkeit
Personenbetreuer*innen können sowohl unselbstständig als auch selbstständig tätig sein.
Unselbstständig Tätige arbeiten auf Basis eines Dienstvertrags mit einer Einrichtung, die diese Betreuungsleistungen anbietet. Diese Einrichtung entsendet Personenbetreuer*innen an Kunden/Kundinnen.
Der Großteil der Personenbetreuer*innen in Österreich ist jedoch selbstständig tätig. Selbstständig Tätige arbeiten auf Basis eines Werkvertrags mit der betreuten Person bzw. dessen Angehörigen (oder dessen Sachwalter). Für eine selbstständige Tätigkeit ist die Anmeldung eines freien Gewerbes bei der Gewerbebehörde Voraussetzung.
Viele Personenbetreuer*innen werden an die Kunden/Kundinnen über eine Agentur vermittelt. Auch hier liegt zumeist eine selbstständige Tätigkeit vor. Grundsätzlich übernehmen Agenturen die Zusammenführung von Personenbetreuer*innen und betreuten Personen bzw. deren Angehörigen. Viele Agenturen bieten jedoch zusätzliche Serviceleistungen, wie z. B. Informationen über den Beruf, Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung, Organisation von Vertretungen im Krankheitsfall, etc. an. Dafür verlangen Agenturen jedoch eine Provision.
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
- Liste freier und reglementierter Gewerbe: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus – Gewerbetätigkeiten