Pilot*in

Andere Bezeichnung(en):
Berufspilot*in, Linienpilot*in, Flugzeugpilot*in

English: Pilot

Ausbildung

Die Ausbildungen zum/zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen. Beim Österreichischen Bundesheer besteht überdies die Möglichkeit zur Militärpilotenausbildung.

Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.

Berufsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers. Häufig wird außerdem der Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung verlangt, teilweise wird Matura vorausgesetzt. Außerdem ist ein Nachweis der Unbescholtenheit zu erbringen (Strafregisterauszug). Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden.

Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (z. B. Privatpilotenlizenz oder Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für Pilot*innen, die bereits Lizenzen mitbringen.

Nach Abschluss der Ausbildung erhält man den Berufspilotenschein. Den Linienpilotenschein erwirbt man mit einer weiterführenden Ausbildung und dem Nachweis entsprechender Flugerfahrung.

Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL - Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. Halter*innen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie z. B. auf den Online-Auftritten der Austro Control sowie des österreichischen Bundesheeres.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 1,5 bis 2 Jahre

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren (bei Abschluss der Ausbildung und Antrag zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz); die Ausbildung selbst kann bereits früher beginnen.
  • ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers
  • häufig abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, teilweise wird auch Matura verlangt
  • Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung)

Abschluss:

Je nach absolvierter Ausbildung und nachgewiesener Flugerfahrung:

  • Berufspilotenlizenz (CPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
  • Linienpilotenlizenz (ATPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
  • Instrumentenflugberechtigung (IR) für Flächenflugzeuge oder Helikopter

Berechtigungen:

Die konkreten Berechtigungen richten sich nach Art der erworbenen Lizenz.

Info:

Detaillierte Informationen zur Ausbildung, dem Ausbildungsumfang, die angebotenen Lizenzen, den Kosten und der Dauer erteilen die jeweiligen Flugschulen. Die angebotenen Lizenzen unterscheiden sich auch je nach Flugschule.

Die Ausbildungen zum*zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen.

Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.

Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (von der Privatpilotenlizenz bis zur Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für PilotInnen, die bereits Lizenzen mitbringen.

Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden. Bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), also nach Abschluss der Ausbildung, muss das 18 Lebensjahr vollendet sein.

Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL - Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. HalterInnen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.

Weitere Infos: https://www.austrocontrol.at

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