Pyrotechniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Feuerwerker*in

Ausbildung

Das Pyrotechnikgesetz von 1974 legt fest, dass zum Abbrennen (Abschießen) von Feuerwerken eine besondere Bewilligung erforderlich ist. Diese wird von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft ausgestellt, wenn der/die Antragsteller*in entsprechende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Pyrotechnik nachweisen kann.

Diese Kenntnisse werden in Kursen verschiedener Anbieter, wie etwa dem WIFI Oberösterreich vermittelt. Feuerwerke werden in die Klassen I bis IV eingeteilt (Klasse IV = Großfeuerwerke). Bei der Auswahl von Pyrotechnikkursen ist darauf zu achten, dass eine vollständige Ausbildung ermöglicht wird (bis Klasse IV). Manchmal werden Kurse auch als Grund- und Aufbaukurse angeboten, um die vollständigen Berechtigungen zu erlangen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an Pyrotechnik-Kursen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Verlässlichkeitsbescheinigung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: Modular: bis zu 96 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 (7) Pyrotechnikgesetz

Abschluss:

Zeugnis

Berechtigungen:

Nach bestandener Prüfung kann bei den Behörden um den Pyrotechnik-Ausweis der jeweiligen Kategorien (F3 und P2, F4, etc.) angesucht werden.

Info:

Zielgruppe: Personen, die Feuerwerke im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten abbrennen wollen sowie zu Festveranstaltungen, Events und privaten Anlässen.

Kosten: je nach Ausbildungsstufe: 310,00 EUR - 2.200,00 EUR

Der Lehrgang F3 (Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen) ist eine Grundvoraussetzung für den Besuch der weiteren Ausbildungstufen.

Inhalte:

  • Organisatorisches
  • Rechtskunde
  • Fachkunde
  • Fachtechnik
  • sicherheitstechnische Richtlinien und Maßnahmen
  • praktische Übungen
  • kommissionelle Abschlussprüfung